Gegenstand der VL sind die Grundzüge des Jugendstrafrechts vor dem Hintergrund kriminologischer Erkenntnisse. Behandelt werden insbesondere Alters- und Reifestufen, Strafmündigkeit, Rechtsfolgen im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Jugendgerichtsverfassung, Jugendstrafverfahren. Besondere Beachtung finden der Erziehungsgrundsatzes, Möglichkeiten jugendstrafrechtlicher Intrventionen, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendstrafvollzug und Maßnahmen der Jugendhilfe, KJHG.
Es besteht die Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW 1993 (Scheinerwerb ist erst nach Abschluss des dritten Fachsemesters möglich).
Walter, Jugendkriminalität, 2. Aufl. 2001.
Weiterführende Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Strafrecht (VV) | |||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | scheinfähig | |||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 2 Strafrecht | Wahlpflicht | nicht scheinfähig |