291029 Rechtsvergleichung (V) (SoSe 2002)

Inhalt, Kommentar

Die Vorlesung Rechtsvergleichung beschäftigt sich mit den Rechtsordnungen anderer Staaten. Sie verfolgt zwei Ziele. Zum einen gibt sie Einblick in eine Reihe anderer Rechtsordnungen. Rechtsvergleichung ist zum anderen aber auch ein - m.E. unverzichtbarer - Verständniszugang für das eigene Recht. Erst im Vergleich der Strukturen und Lösungen des eigenen Rechts mit denen anderer Rechtsordnungen lassen sich die Wertentscheidungen und Funktionen des deutschen Rechts erkennen. Rechtsvergleichung ist außerdem ein interessantes Bildungserlebnis jenseits des Standardprogramms der juristischen Ausbildung. Als Wahlfach bzw. Teil der Wahlfachgruppe Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung erfreut sich das Fach zunehmender Beliebtheit. Fremdsprachenkenntnisse sind für den Besuch der Vorlesung mehr als nützlich. Auf Wunsch kann auch ein Teil der Vorlesung in englischer Sprache gehalten werden.

Literaturangaben

Sacco, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2001; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts, 3. Aufl. 1996.

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV)    
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) WFG 8 Int. Privatrecht Wahlpflicht  

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Freitag, 11. Dezember 2015 
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Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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