Für das Seminar werden aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei Anwaltsbüros gebildet, die im Laufe des Semesters in einem Zivilprozeß für den Kläger und den Beklagten tätig werden. Auch das Gericht ist zu besetzen.
Es geht allerdings nicht nur um die Prozeßführung in Zivilsachen und die Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozeß, vielmehr werden im Laufe des Rechtsstreits auch zahlreiche Fragen des Berufsrechts der Rechtsanwälte auftauchen und behandelt. Demgemäß haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den entsprechenden Themen Referate vorzubereiten, damit die sich stellenden Probleme von dieser Grundlage aus gelöst werden können.
Die Konzeption des Seminars ist in JURA 2000, 552 ff. dargelegt.
Neu im WiS 2001/02 ist die Aufnahme einer Einheit zur Mediation, also einer sich in der Praxis verbreitenden Technik der Streitbeilegung.
Durch Übernahme eines Referats und Teilnahme an den Seminarsitzungen bzw. Mitarbeit in den "Anwaltsbüros" und auf der Richterbank kann je nach Thematik der Wahlfachschein bzw. der Grundlagenschein erworben werden.
keine
keine
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 16-18 | T2-227 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 1 Zivilrecht | Wahl | ||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht |