Die bevorstehende Reform des Schuldrechts ist der wohl größte gesetzgeberische Eingriff in System und Inhalt des BGB seit seinem Inkrafttreten. Die Änderungen erfordern von vielen Juristen in der Praxis und in der Ausbildung ein Umlernen und von den Rechtswissenschaftlern ein Umschreiben ganzer Bücher.
In einer zweistündigen Vorlesung wird ein systematischer Überblick über die Hauptfelder der Reform und den gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund gegeben. Behandelt werden das neue Kaufrecht, das Werkvertragsrecht, das Recht der allgemeinen Leistungsstörungen, das Kreditvertragsrecht, die Verjährung sowie die Integration des Verbraucherrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das BGB. Die Vorlesung ist geeignet für alle Studierenden, die schon Schuldrecht gehört haben und sich nun mit dem neuen Recht vertraut machen möchten (also vom 4 Semester an).
Ein zweistündiges Fallrepetitorum soll anhand von Falllösungen die Anwendung des neuen Schuldrechts einüben. Dabei werden unter anderem `klassische FälleA vergleichend nach dem alten und dem neuen Recht gelöst. Das Fallrepetitorium richtet sich vorwiegend an fortgeschrittene Studierende, die das Examen schon im Blick haben (ca. 6-8 Semester).
keine
Schulze, Reiner/Schulte-Nölke, Hans (Hg.): Die Schuldrechtsreform vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts, 2001, DM 138,00; Juristenzeitung 2001, Heft 10 (S. 473 ff.), mit den Vorträgen und Diskussionsbeiträgen der Sondertagung der Zivilrechtslehrervereinigung am 30./31. März 2001 in Berlin; Material zur Schuldrechtsreform auch z. B. auf der Homepage von Prof. Barbara Dauner-Lieb: http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 16-18 | H4 | ||
wöchentlich | Di | 10-12 | H1 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 4. 5. 6. 7. 8. |