Die Berücksichtigung der Genderfrage stellt auch im pädagogischen Alltag von Schule und Unterricht ein Qualitätsmerkmal dar, denn durch das 1994 veränderte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Staat zum aktiven Herstellen von geschlechterbezogener Chancengleichheit verpflichtet.
Diese Forderung gilt es auch für den Schulbereich umzusetzen, z.B. durch Konzepte geschlechterbezogener Schulentwicklung: wie veränderte Kommunikations-und Kooperationsformen, eine Vielfalt an motivierenden Unterrichsinhalten und -methoden, die Erweiterung der Berufs- und Lebensplanung und der Sozial- und Fachkompetenz von Jungen und Mädchen u.v.m.
Dafür werden von den Lehrenden Kenntnisse über geschlechterdifferenzierte Zugänge im Sinne einer Genderkompetenz benötigt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Erziehungswissenschaft (Nebenfach) / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | M.4.1.3; M.3.1.2; M.3.1.3 | 3 | unbenotet | ||
Erziehungswissenschaftliches Studium für Lehramt | H.E.1 | scheinfähig | |||||
Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Studieren ab 50 | |||||||
Unterrichtsfach Pädagogik / Lehramt Sekundarstufe II | H.D.3; H.E.1 | scheinfähig | |||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |