Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Die Studierenden sollen insbesondere Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen erhalten, innerhalb derer sie als spätere Heilberufsangehörige tätig sein werden. Sie sollen daneben die verschiedenen Disziplinen in ihrer beruflichen Zusammenarbeit erleben und in strukturellen Maßnahmen der Patientensicherheit einsteigen.
In ihrem Orientierungspraktikum sind die Studierenden für insgesamt 150h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in interdisziplinären Einrichtungen (stationär, teilstationär oder ambulant) der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden, tätig und werden von einer berufserfahrenen Person angeleitet, die in der Regel das Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Mastertitel abgeschlossen hat und/ oder Psychotherapeut*in ist. Das Orientierungspraktikum wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt.
Anmerkung:
Da ein konkreter Versorgungsbereich, in dem das Orientierungspraktikum stattfindet, nicht vorgegeben ist, können auch Praktikumstätigkeiten angerechnet werden, die vor Beginn des Studiums abgeleistet worden sind. Voraussetzung ist, dass sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen und den vorgegebenen Umfang von 5 LP, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden entsprechen, umfassen.
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Module | Course | Requirements | |
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27-BPrax-PT Berufspraxis Psychotherapie | - | Ungraded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Der Nachweis des Praktikums erfolgt zum einen durch einen Bericht, für den ein Formular vorliegt, und der über das Portal LernraumPlus im eKVV hochgeladen wird. Zum anderen muss von der Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber vorliegen, dass das Praktikum entsprechend absolviert wurde.
Die praktikumsbezogenen Unterlagen (Dokumentationsbogen für Praktika in der Psychologie, Hinweisblatt (für Praktikant*innen und Praktikumsanleiter*innen), Praktikumsbestätigung sowie Eintrag des Praktikums samt Bericht in der Praktikumsdatenbank) werden durch den/die entsprechende/n fachspezifische/n Praktikumskoordinator*in auf Vollständigkeit überprüft und abschließend beurteilt.
Der Nachweis über Praktika, die die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllen, erfolgt durch die oben dargestellte Dokumentation jeweils getrennt für das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I). Für die Überprüfung dieser Praktika ist die Praktikumskoodinator*in für klinisch-psychologische Praktika zuständig.