Wettbewerbsrecht (Oehler)
In langsam veraltendem Juristendeutsch bezeichnet "Wettbewerbsrecht" nur das Recht, das unlautere Wettbewerbsmethoden (im Unterschied zu Wettbewerbsbeschränkungen) unterbinden soll. Rechts- und Stoffgrundlagen sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und einige Nebengesetze sowie vor allem das umfangreiche Rspr.-Fallrecht. Besonderer Wert wird auf Anschauungsmaterial gelegt, das soweit verfüg- und präsentier-bar, in der Vorlesung vorgeführt werden wird.
Die Veranstaltung ist abgestimmt auf die Vorlesung "Gewerblicher Rechtsschutz", die insbesondere mit dem Markenrecht gleichfalls wichtige Sachthemen des Wettbewerbs-rechts betrifft.
Emmerich, Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, 5.Aufl. 1998. Nordemann, Wettbe-werbs- und Markenrecht, 8.Aufl.1996. Weitere Literatur wird zu Beginn der Vorlesung besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Fr | 12-14 | H 2 |
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 3 Wirtschaftsrecht | Pflicht |