Erste Ärztliche Prüfung (M1): schriftliche Prüfung
nach §§ 22 - 25 der Studien- und Prüfungsordnung vom 5. Februar 2021 i.V.m. der Änderung vom 15. Dezember 2021 in Verbindung mit § 10 und §§ 17 - 20 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen der Universität Bielefeld. Zudem finden § 10 Abs. 7 und § 11 ÄApprO Anwendung.
Zugangsvoraussetzungen: Nachweis der Leistungen in den Modulen 5-I-EINF, 5-I-SBA-T, 5-I-KA-T, 5-I-SV-T, 5-I-BI-T, 5-I-UGS-T, 5-I-GNP-T, 5-I-SO-T gem. § 23 SPO
1. Anmeldung und Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen:
Eine Anmeldung ist bis zum 30.06.2023 möglich.
Die Anmeldung (Willensbekundung zur Teilnahme) erfolgt über die Teilnahme an der Prüfung im ekvv.
2. Zulassung: Wie geht es dann weiter?
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt fortlaufend bis zum 15. August 2023. Zu diesem Zeitpunkt
erhalten Sie spätestens die Zulassung zur schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsamt überprüft Ihre Angaben.
Sollten noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Rückmeldung und
Hinweise, welche Schritte notwendig sind.
3. Abmeldung/Rücktritt: Kann ich mich abmelden?
Sollten Sie nicht an der schriftlichen Prüfung teilnehmen können, ist eine Abmeldung ohne Nennung weiterer
Gründe bis zum 14. August 2023 im ekvv möglich.
Bei Abmeldung ab einschließlich 15.08.2023 muss unverzügliche eine Mitteilung mit Nennung eines
wichtigen Grundes direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests
notwendig. !!!Achtung!!!: Eine AU reicht nicht aus: Nutzen Sie unbedingt dieses Formular:
Bei Ablehnung des Abmeldegrundes oder fehlender Abmeldung von der Prüfung gilt eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung als Fehlversuch.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Di | 08:00-13:00 | R1-Z2-01/02 und R1-Z3-01/02 | 22.08.2023 | |
einmalig | Mi | 08:00-13:00 | R1-Z2-01/02 und R1-Z3-01/02 | 23.08.2023 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
---|---|---|---|
5-I-M1 Erste Ärztliche Prüfung | - | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Diese Klausur hat eine Dauer von 2 x 180 Minuten und wird als elektronische Prüfung durchgeführt (nach SPO § 25 Abs. 11).
Die Anmeldung beginnt am 22.08.2023 und 23.08.2023 jeweils um 8 Uhr
Beginn der Prüfungszeit um 9 Uhr - Ende um 12 Uhr
Hinweise: Bitte bedenken Sie, dass die Taschen und Jacken vorab in einem separaten Raum/Bereich außerhalb des Prüfungsraumes abzugeben sind (wird vor Ort bekannt gegeben).
Die Mitnahme eines Handys in den Prüfungsraum ist verboten. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Als Taschenrechner ist die Rechnerfunktion der Prüfungssoftware zu nutzen.
Lichtbild- und Studierendenausweis sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Klausur beinhaltet geschlossene Fragetypen (Auswahl aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) (SPO § 25 Abs. 1-2) sowie mindestens 30% offene Fragetypen ohne vordefinierte Antwortmöglichkeiten. Maßgeblich für die Bemessung der 30% sind die Bewertungspunkte (s. SPO § 25 Abs. 3). Die Bestehensgrenze liegt bei 60 Prozent der maximal zu erreichenden Punktzahl (SPO § 25 Abs. 4).
Die Regelungen zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen mit geschlossenen Fragetypen sind zu beachten (s. prüfungsrechtliche Rahmenregelungen § 11).
Prüfungsstoff der Ersten Ärztlichen Prüfung ergibt sich aus den Kompetenzen und Inhalten der Module, die jeweils in den o.g. zugangsberechtigenden Modulen erworben wurden (SPO § 22 Abs. 3).
Es gibt drei prüfungsberechtigete Personen (SPO § 25 Abs. 7).
Benennung der voraussichtlich prüfenden Person und der prüfungsberechtigten Personen gem. SPO § 24
1. Frau Univ.-Prof.'in Dr. med. Claudia Hornberg
2. Frau Dr. med. Anja Bittner
3. PD Dr. med. Robert Kleinert