Die Vorlesung ergänzt die Vorlesung Einwanderungsrecht I, die vor allem die nationalen Grundlagen von Einwanderung in den Blick nimmt (deutsches Ausländerrecht, Ausländerbeschäftigungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, staatliche Schutzgewährung für Verfolgte). Die Vorlesung Einwanderungsrecht II wendet sich den überstaatlichen Grundlagen von Einwanderung zu: dem Recht der Unionsangehörigen auf Freizügigkeit, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die staatliche Einwanderungspolitik gegenüber Drittstaatsangehörigen und den sozialrechtlichen Absicherungen für Einwanderer. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam ist Einwanderung keine rein nationale Angelegenheit mehr.
Textausgaben: Sartorius II, Loseblattausgabe
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Mi | 9-12 | S2-137 | 17.10.2005-10.02.2006 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Frauenstudien | (Enrollment until SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | SPB 6: Einwand./soz.Integ.; SPB 7: Arbeit/soz. Schutz; EG Arb-u.SozR | Wahlpflicht | HS |