Richterkönig oder Subsumtionsautomat? So lautet eine der ältesten Fragen der Rechtssoziologie. An diesem Oppositionspaar werden Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Formalisierung seit dem 19. Jahrhundert diskutiert. Der gemeinhin mit dem Schlagwort "Digitalisierung" umrissene Prozess baut folglich auf eine gewisse Vorgeschichte auf.
Der Einsatz von "Algorithmen im Recht" ist weder Science-Fiction – denn Rückfälligkeitsvorhersagealgorithmen etwa werden in manchen Staaten bereits verwendet – noch steht der Subsumptionsautomat kurz vor der Inbetriebnahme. Diesen Zeitpunkt möchte das Seminar nutzen, um die gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen von Digitalisierung im Recht in den Blick zu nehmen. Eine Möglichkeit hierzu könnte sein, nach einem ersten Lektüreteil – mit Beiträgen aus Soziologie, Rechts- und Technikwissenschaft – andere dabei zu beobachten, wie sie diese Folgen und Voraussetzungen beobachten. Das US-amerikanische Recherchebüro ProPublica führt zu diesem Themenkomplex eine Reihe namens "Machine Bias. Investigating Algorithmic Injustice".
Über die konkrete Seminargestaltung befinden wir in der Auftaktsitzung
Wünschenswert, aber nicht notwendig sind Vorkenntnisse in den Bereichen Rechts- und Techniksoziologie. Notwendig hingegen ist ein Interesse am Thema.
Angwin, Julia; Larson, Jeff; Mattu, Surya; Kirchner, Lauren (2016): Machine Bias. There is software that is used across the county to predict future criminals. And it is biased against blacks. ProPublica. Online verfügbar unter https://www.propublica.org/article/machine-bias-risk-assessments-in-criminal-sentencing.
Martini, Mario (2017): Algorithmen als Herausforderung für die Rechtsordnung. In: JuristenZeitung 72 (21), S. 1017–1025.
Ogorek, Regina (1986): Richterkönig oder Subsumtionsautomat? Zur Justiztheorie im 19. Jahrhundert. Frankfurt a. M.: Vittorio Klostermann.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 12-14 | U2-139 | 08.10.2018-01.02.2019
nicht am: 25.12.18 / 01.01.19 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M-Soz-M11a Mediensoziologie a | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M11b Mediensoziologie b | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M15a Rechts- und Regulierungssoziologie a | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-M-Soz-M15b Rechts- und Regulierungssoziologie b | Seminar 1 | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
30-MeWi-HM2 Medien und Gesellschaft | Lehrveranstaltung I | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Lehrveranstaltung II | Studienleistung
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Studieninformation | |
Lehrveranstaltung III | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Ihre Aktive Teilnahme/Studienleistung dokumentieren Sie durch eine (1) aktive Teilnahme und (2a) das Hochladen von fünf drei Kommentaren in den eKVV-Lernraum (unter ‚Abgabe‘). Kommentare haben einen Umfang von ca. 1 Seite und fassen (i) kurz den Kern des zu besprechenden Textes zusammen sowie (ii) stellen oder diskutieren Fragen, die der Text aufgeworfen hat und im Seminar besprochen werden können. Kommentare sind bis zum Montagabend (20 Uhr) vor den Sitzungen am Dienstag einzureichen. (2b) Möglich ist ferner die Präsentation eines recherchierten Themas in den Sitzungen 12-14. (2c) Referate sind in den Sitzungen 9-11 möglich.
Eine Hausarbeit, die so lang sein soll, wie es das Thema erfordert, 25 Seiten aber nicht deutlich überschreitet, ist für eine benotete Prüfungsleistung bis zum 31.3.2019 erforderlich, frühere Abgaben sind möglich.