Diese Veranstaltung vertieft und erweitert das bereits erworbene Wissen über Strategien und Methoden der Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung mit einem anwendungsbezogenen Focus und einem Bezug zur späteren Berufstätigkeit.
Im Verlauf des Semesters werden wichtige Fähigkeiten und Skills für die Erstellung eines eigenen Gesundheitsberichts erlernt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mi | 8-12 | X-E0-207 | 07.04.-18.07.2025
nicht am: 02.07.25 |
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wöchentlich | Mi | 8-12 | K4-111 & K6-121 | 30.04.-18.07.2025 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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40-M17 Methoden und Praxisfelder der Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie | BHC43 Methoden und Praxisfelder der Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Als Prüfungsleistung muss eine Hausarbeit erbracht werden. Das Ziel der Hausarbeit ist das Verfassen eines Gesundheitsberichts. Während des Semesters erlernen die Studierenden wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen zur Erstellung des Gesundheitsberichts. Weitere Informationen finden Sie dazu in den Studieninformationen: https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/modul/99935995.
Eine Hausarbeit (Gruppenarbeit durch zwei Studierende) kann nur geschrieben werden, wenn die Studierenden sich in die Veranstaltung eingetragen haben. Bitte tragen Sie sich bis zum 07.05.2025 in die Veranstaltung ein. Die Zweier-Gruppen für die Hausarbeit müssen bis dahin in eine Liste eingetragen werden. Die Betreuer*innen werden zufällig zugeteilt. Am 04.06.2024 geben die Dozent*innen die Themen für die Hausarbeiten aus. Anschließend müssen die Studierenden die Hausarbeit anmelden. Abgabe Hausarbeit (Gesundheitsbericht): 01.08.2025, 23.50 Uhr (als Word-Datei per Mail an die jeweils zuständigen Dozent*innen).
Die Modulprüfung wird in Form einer Gruppenarbeit erbracht (vgl. § 10 Abs. 6 prüfungsrechtliche Rahmenrichtlinien der Uni Bielefeld). Durch entsprechende Einteilung der Studierenden in Gruppen und individuelle Vergabe der Aufgabenstellungen stellt der*die Prüfer*in sicher, dass der als Modulprüfung zu bewertende Beitrag der*des Einzelnen bewertbar ist und die in den Regelungen zum Curriculum geregelten Anforderungen erfüllt. Die Prüfungsleistung eines Studierenden in der Gruppe muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und erkennbar sein.
Stand 10.02.2025