Grundkurs BGB (Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse)
(Jost/Otte):
Die Schuldrechtsreform hat durch einschneidende Veränderungen des Gewährleistungsrechts zu einer viel engeren Verzahnung des Kauf- und Werkvertragsrechts mit dem Allgemeinen Schuldrecht geführt. Das Allgemeine und das Besondere Schuldrecht werden daher, entsprechend der neuen Studienplanung der Fakultät, nicht mehr als getrennte Gebiete behandelt. Vielmehr werden in der Veranstaltung die Grundzüge des Allgemeinen Schuldrechts zusammen mit den Grundzügen der vertraglichen Schuldverhältnisse dargestellt. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse bleiben einer besonderen, für das 3. Semester vorgesehenen Lehrveranstaltung vorbehalten. Im Hauptstudium finden dann vertiefende Lehrveranstaltungen zum Schuldrecht statt.
Empfohlene Literatur:
BROX/WALKER, Allgemeines Schuldrecht (28. Aufl., 2002), Besonderes Schuldrecht (27. Aufl., 2002)
MEDICUS, Schuldrecht I (13. Aufl., 2002), Schuldrecht II (11. Aufl., 2003)
SCHLECHTRIEM, Schuldrecht, Allgemeiner Teil (5. Aufl., 2003); Schuldrecht, Besonderer Teil (6. Aufl., 2003)
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR II; Profil:IndMng | Wahlpflicht | 5. 6. | 12 | scheinfähig Voraussetzung: Privatrecht I HS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 2. | scheinfähig | ||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |