299108 Wiederholungsklausur Kommunal- und Baurecht (Kl) (WiSe 2024/2025)

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Einlass ist ab 12:15 Uhr. Bitte erscheinen Sie pünktlich. Der Hörsaal darf nicht vor
dem Eintreffen der Aufsicht betreten werden, da vor der Veranstaltung eine
Identitätskontrolle (Studierendenausweis) stattfinden muss. Teilnehmen an der Klausur
können nur Studierende, die sich für die Prüfung angemeldet haben und vom
Prüfungsamt zugelassen wurden (Ausnahme: nicht angemeldet sein müssen Bachelor-/
Nebenfach-studierende). Bitte geben Sie beim Einlass direkt an, wenn Sie Studierende*r
eines Bachelor-Studiengangs sind!

Klausurbeginn ist um 12:30 Uhr. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten.
Während der Klausur dürfen am Platz weder Taschen noch Jacken verbleiben. Es
wird darum gebeten, diese schon vorab in den Schließfächern unterzubringen. Am
Sitzplatz werden zudem weder Mobiltelefone noch Notebooks geduldet.
Vor Beginn der Bearbeitung füllen Sie bitte den bereitgestellten Mantelbogen aus. Das
Ausfüllen der Mantelbögen gehört in die Bearbeitungszeit für die Klausur. Warten Sie
bitte ab, bis die Klausurbearbeitung offiziell begonnen wird.

Die Arbeit ist selbständig anzufertigen. Es ist untersagt, während der Bearbeitung der
Aufgabe mit anderen Personen innerhalb oder außerhalb des Saales Verbindung
aufzunehmen. Beschriebene Blätter dürfen nicht offen auf dem Tisch abgelegt, sondern
müssen in dem bereitgelegten Bogen aufbewahrt werden. Bitte bringen Sie Ihr eigenes
Papier, funktionsfähige Stifte und eigene Tacker/Heftgeräte mit! Das Papier wird nur
halbseitig beschrieben und kann vorab mit Namen und/oder Matrikelnummer
beschriftet sein. Die Klausuren werden später nur geheftet angenommen!
Vorkorrekturen sind vor der Klausur schriftlich beim Lehrstuhl unter Angabe von
Gründen zu beantragen. Sollte dem Lehrstuhl ein entsprechender Antrag
vorliegen, vermerken Sie dieses bitte auf dem Mantelbogen unter „Bemerkungen“.
Die Toiletten dürfen nur einzeln aufgesucht werden. Wer die Toilette aufsuchen möchte, muss
sich bei der Aufsicht ab- und nach Rückkehr wieder zurückmelden. Die Arbeit ist
während der Abwesenheit abzugeben.

Gegenstand der Klausur ist der Vorlesungsstoff der Vorlesung Kommunal- und Baurecht.
Als Hilfsmittel sind nur die einschlägigen Gesetzestexte zugelassen, keine Bücher, Schemata,
Karteikarten, Falllösungen, Notizen etc. Sie können die gängigen Gesetzessammlungen
verwenden, d.h. einschlägige kleinere Gesetzessammlungen von C. H. Beck, Nomos, C. F.
Müller, Studiosus Juris – Essentialia Legis etc. oder auch die großen Loseblattwerke
(Sartorius, Hippel/Rehborn) von C. H. Beck. Mitzubringen sind jedenfalls Gesetzestexte zu:
GG, VwVfG Bund/NRW, VwGO, JustG NRW, GO NRW, KrO NRW, GkG NRW, BauGB,
BauNVO, BauO NRW, OBG NRW.

Gesetztestexte dürfen keine Anmerkungen (in Form von Text, Linienarten oder §§-
Hinweisen) enthalten. Maßvolle, einfarbige Unterstreichungen sind gestattet. In Gesetzessammlungen
dürfen in geringer Anzahl unbeschriebene Post-Its zum Auffinden der einzelnen
Gesetzestexte vorhanden sein. Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen in
das Gesetzbuch geschrieben worden sein.

Es handelt sich um einen Täuschungsversuch, wenn der Gesetzestext nicht diesen
Anforderungen entspricht oder unerlaubte Hilfsmittel benutzt werden. Die Hilfsmittel
werden bei Einlass und während der Bearbeitung kontrolliert. Unzulässige Hilfsmittel werden
nach Beginn der Bearbeitungszeit als Täuschungsversuch gewertet. Das gilt insbesondere
auch, wenn Sie nach der Einlasskontrolle noch ein Mobiltelefon mit sich führen.
Um Unruhe und daraus resultierende Störungen der Konzentration möglichst zu vermeiden
und eine Bearbeitung der Klausur in Ruhe für alle bis zum Schluss zu ermöglichen, gilt
zudem folgende Regelung: Wer bis fünfzehn Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit nicht
abgegeben hat, bleibt bitte bis zu deren Ablauf auf seinem Platz und gibt erst dann ab.
Aus aktuellen Gründen können weitere Hinweise von der Klausuraufsicht erforderlich sein.
Bitte leisten Sie den Anweisungen Folge und tragen Sie durch entsprechendes Verhalten zu
einem störungsfreien Ablauf der Klausur bei!

Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter Krankmeldungen - Universität Bielefeld
(uni-bielefeld.de).

Bibliography

Angaben zu Beginn der Veranstaltung.

Teaching staff

Deadlines

Registration via the electronic course catalogue (eKVV) by 3/7/25 / Deregistration via the electronic course catalogue (eKVV) by 3/24/25

Examinations ( Calendar view )

Date Time Format / Room Comment about examination

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Subject assignments

Module Course Requirements  
29-M71NF Öffentliches Recht II - Kommunal- und Baurecht Kommunal- und Baurecht Student information
- Graded examination Student information

The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.

Degree programme/academic programme Validity Variant Subdivision Status Semester LP  
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung ÖffR Pflicht 5. 6. 7.  
Studieren ab 50    

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If the reference number is used for several courses in the course of the semester, use the following alternative address to reach the participants of exactly this: VST_520524632@ekvv.uni-bielefeld.de
Coverage:
5 Students to be reached directly via email
Notes:
Additional notes on the electronic mailing lists
Last update basic details/teaching staff:
Wednesday, January 15, 2025 
Last update times:
Wednesday, January 15, 2025 
Last update rooms:
Wednesday, January 15, 2025 
Type(s) / SWS (hours per week per semester)
written examination (Kl) / 3
Department
Faculty of Law
Questions or corrections?
Questions or correction requests for this course?
Planning support
Clashing dates for this course
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520524632