Schon 1624 beklagt Martin Opitz im „Buch von der Deutschen Poeterey“ Missachtungen der Ständeklausel, was „den regeln der Comedien schnurstracks zuewieder laufft.“ Schließlich hat die Komödie unter „gemeinen Leuten“ zu spielen, „Keyser und Potentaten“ haben dort nichts verloren. Die von Opitz kritisierten Regelverstöße sind – gerade im historischen Rückblick – nicht nur als poetische zu begreifen. Schon ein flüchtiger Blick in die Literaturgeschichte lehrt, dass das in Komödien provozierte Lachen nicht immer nur ein harmloser Spaß gewesen ist, der sich innerhalb klarer ästhetischer Normen abspielte. Auf die Spitze getrieben kann das komödiantische Treiben auf der Bühne auch subversiv, bösartig und damit über die Bühne hinaus wirken (wollen). Für derartige Stücke ist die Bezeichnung „schwarze Komödie“ geläufig. In diesem Seminar sollen, nach einigen theoretischen Erwägungen, exemplarische Analysen von Komödien auf der Bühne und der Leinwand vorgenommen werden, die – vielleicht – als „schwarze Komödien“ gelten können. Die Bedingungen zum Erwerb eines Leistungsnachweises werden in der ersten Seminarsitzung bekannt gegeben.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Mi | 18-20 | S2-121 | 14.04.-24.07.2009 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Germanistik / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | BaGerP2S | 2/5 | |||
Germanistik / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | BaGerP2S | 2/5 | ||||
Germanistik (GHR) / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | BaGerP2S | 2/5 | |||
Germanistik (GHR) / Master of Education | (Enrollment until SoSe 2014) | BaGerP2S | 2/5 |