Die Fachspezifischen Bestimmungen des Bachelorstudiengangs DaF sehen für ausländische Studierende (ohne Bildungsinländer) sowie für deutsche Bildungsausländer im Modul 4a den Nachweis fortgeschrittener deutscher Sprachkenntnisse (NfdS) durch eine Prüfung vor. Auf die Ablegung des schriftlichen Teils dieser Prüfung (mündlicher Teil vgl. die Veranstaltung von Herrn Köster) bereitet diese Veranstaltung vor, die am Ende des Semesters mit der Prüfung abgeschlossen werden kann.
Der schriftliche Teil besteht aus den folgenden drei Teilbereichen:
Hörverständnis (Hören eines Textes, Inhaltswiedergabe); Leseverständnis (Thesenzusammenstellung); Stellungnahmen zu einem Fachtext.
Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden alle Teilprüfungen an Hand von Fachtexten aus verschiedenen Bereichen des Faches simuliert. Dazu kommt die Behandlung relevanter Gebiete der deutschen Wissenschaftssprache und von einigen Aspekten des wissenschaftlichen Arbeitens.
Der Teilnehmerkreis ist auf die Studierenden beschränkt, die im Magister- oder im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache für ein Studium mit Abschluß immatrikuliert sind und diese Prüfung ablegen müssen.
Die dreieinhalbstündige Klausur findet wahrscheinlich am 13. Juli 2004 statt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Deutsch als Fremdsprache / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | BaDaFM4a; BaDaFM4a.1.1 | 2. 3. | 3/8 | |||
Deutsch als Fremdsprache / Magister | Haupt- und Nebenfach | G6; SPD | Pflicht | Teilleistung der Zwischenprüfung möglich GS |