Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,
bitte beachten Sie für die Klausur folgende Hinweise:
Bringen Sie für die Einlasskontrolle Ihren Studierendenausweis mit (beim Einlass werden Bild, Name und Matrikelnummer kontrolliert; falls Ihr Studierendenausweis noch ohne Foto ist, bringen Sie bitte zusätzlich Pass, Personalausweis oder Führerschein mit).
Schreibmaterial müssen Sie selbst mitbringen. Außerdem bringen Sie bitte einen Tacker oder einen Heftstreifen zum Zusammenheften Ihrer Klausur mit.
Sie dürfen als Hilfsmittel für die Lösung der Klausur nur in einem (beliebigen) juristischen Verlag publizierte das Gesetzestexte benutzen, keine Bücher, Karteikarten, Falllösungen oder Notizen. Prüfen Sie vor der Klausur, ob sich nicht versehentlich noch unerlaubte Hilfsmittel in Ihrem Arbeits- und Schreibmaterial befinden.
Ihre Gesetzestexte dürfen unbeschriftete Post-its enthalten. Es dürfen keine Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen von Ihnen in das Gesetzbuch geschrieben worden sein. Unterstreichungen sind zulässig, allerdings in Maßen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich um einen Täuschungsversuch handelt, wenn Ihr Gesetzestext nicht diesen Anforderungen entspricht oder Sie unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder auch nur nach der Einlasskontrolle bei sich haben. Die Aufsicht wird stichprobenartig Kontrollen durchführen. Bei einem Täuschungsversuch wird die Klausur als nicht bestanden gewertet.
Sie dürfen keine Taschen und Jacken mit in den Hörsaal nehmen. Sie dürfen aber durchsichtige (!) Plastiktüten mit an den Platz nehmen.
Sie dürfen keine elektronischen Geräte mit in den Hörsaal nehmen (Handy, Tablet, MP3-Player, Smartwatches etc.).
Am besten verstauen Sie die Dinge, die Sie nicht mitbringen dürfen, in einem Schließfach. Sie können sie nicht im Hörsaal ablegen. Wenn Sie Dinge dabei haben, die Sie nicht mitbringen dürfen, werden Sie nicht eingelassen und können die Klausur nicht mitschreiben.
Die vorzeitige Abgabe ist nur bis 15 Minuten vor Schluss möglich, danach erst wieder am Ende der Bearbeitungszeit. Bitte verhalten Sie sich in den letzten 15 Minuten aus Rücksicht auf Ihre Kommilitonen besonders ruhig. Anderenfalls können Sie von der Abgabe ausgeschlossen werden bzw. Ihre Klausur erhält Punktabzug.
Verspätet abgegebene oder nicht geheftete/getackerte Klausuren werden nicht angenommen.
Der genaue Rückgabetermin wird ebenfalls per E-Mail an diese Adresse, mit der Sie sich zur Klausur angemeldet haben, bekanntgegeben. Er ist voraussichtlich am 1.4.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Hähnchen
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
---|
Zeige vergangene Prüfungstermine >>
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
---|---|---|---|
25-FS-EM Einführungsmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
25-FS-GM Grundlagenmodul | E2: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | |
E3: Einführende Veranstaltung aus den Fakultäten | Studieninformation | ||
29-M3RM Privatrecht III | Grundkurs BGB - Sachenrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M50NF Privatrecht II | Sachenrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M51NF_ver1 Familien- und Erbrecht | Grundkurs BGB Sachenrecht | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Modul PrivR B; Hausarbeiten | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
Studieren ab 50 |