Die Lehrveranstaltung orientiert sich im wesentlichen am Lehrplan für die Primar- und Sekundarstufe der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von dem dort zugrundeliegenden Verständnis des Bewegungsfeldes "Bewegen im Wasser – Schwimmen" sollen die Studierenden die vielfältigen Bewegungs- und Erfahrungsmöglichkeiten dieses Sportbereichs kennenlernen sowie grundlegende schwimmspezifische Kenntnisse erwerben.
Inhalte der Veranstaltung sind:
Wassergewöhnung, -bewältigung, Anfängerschwimmen, Kennenlernen von Bewegungsformen und Spielen im Wasser, außerdem die Vermittlung von Schwimmtechniken und schwimmerische Sportarten und Bewegungsformen wie unter anderem Tauchen, Wasserspringen, Wasserball, Aquafitness und Synchronschwimmen.
Es wird in diesem Kurs nicht explizit für das Sportmotorische Propädeutikum trainiert.
Studierende mit nur geringen Vorkenntnissen im Schwimmen sollten vor oder wähend des Besuchs der Veranstaltung einen Stützkurs absolviert haben.
Zusätzlich zum Lernraum steht für die Veranstaltung ein SA in der Bibliothek zur Verfügung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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61-G-HRSGe-GymGe-DM-1 Didaktik und Methodik der Sport- und Bewegungsfelder I | Praxiskurs Didaktik und Methodik des Sportunterrichts: Bewegen im Wasser - Schwimmen | Studienleistung
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Studieninformation |
- | benotete Prüfungsleistung benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Eine Studienleistung ist eine Aufgabe, die zu Übungszwecken erbracht wird. Solche Aufgaben sind in einem Praxiskurs die Demonstration sportpraktischer Leistungen sowie die Anleitung der Sportgruppen im kleineren Umfang (bis 20 Minuten). Darüber hinaus ist die Anfertigung eines Handouts des Inhalts vorgesehen.
Zu den sportpraktischen Leistungen gehören spezielle Techniken und Fähigkeiten sowie sicherheitsrelevante Erkenntnisse (z.B. Aufbau und Sicherung von Gerätearrangements entsprechend der aktuellen Sicherheitserlässe, Rettungstechniken). Diese werden im Rahmen der zu erbringenden Studienleistung in jeder der Sitzungen eingeübt, der hierauf bezogene Kompetenzerwerb wird somit in jeder Sitzung überprüft. Diese Kompetenzen können im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden. Insofern können bei Versäumnissen im Umfang von mehr als 20% der Sitzungen die sportpraktischen Leistungen einschließlich der speziellen Techniken und Fähigkeiten sowie sicherheitsrelevanten Erkenntnisse nicht eingeübt werden. Ein Abweichen von dieser 20-%-Regel ist nur aus wichtigen Gründen möglich und erfordert die Klärung im persönlichen Gespräch mit der/dem jeweiligen Lehrenden (vgl. https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/modul/26802089?&lang=de).
Literaturangaben
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: