291321 Rechtsvergleichende Einführung in das Türkische Strafrecht (V) (WiSe 2018/2019)

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Notwendige (Teilnahme-)Voraussetzungen

Über das erwünschte Thema soll eine kurze Expose (min 1 max 2 Seite) erfasst und der Dozentin per E-Mail zugeschickt werden.

Letzte Termin für die Zusendung der Exposés: 28.09.2018 um 18.00 Uhr!!!

Die Anzahl der Vorträge bzw. Teilnehmer ist max. auf 21 begrenzt. Das jeweilige Thema wird nicht an die erste SONDERN an die “erfolgreiche” Expose vergeben.
Es findet keine Vorbesprechung statt!!!

Die Ergebnisse werden in der ersten Vorlesung (am 12.10.2018) bekanntgegeben.

Vorraussetzungen der Veranstaltung

Für den kleinen Grundlagenschein: Vortrag 20 - 30 Min. von einer Person.

Der Vortrag muss Rechtsvergleichendes sein!!! Die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede beiden Ländern sollen ausführlich dargestellt und diskutiert werden.
Der/die Referent(in) soll die Diskussionen aktiv mitwirken.
Das wird bei der Benotung berücksichtigt.

Für die Schlüsselqualifikation: 1 Vortag 15 - 20 Min. von einer Person (entweder/oder: über Türkisches oder Deutsches Strafrecht)

Kein rechtsvergleichender Vortrag!!! Der Vortrag bezieht sich auf das jeweilige Land-Recht. Der/die Referent(in) soll die Diskussionen aktiv mitwirken.
Dies wird bei der Benotung berücksichtigt.

weitere Voraussetzungen:

1. Eine Powerpoint-Präsentation ist erforderlich!!!
2. Powerpoint-Präsentationen sollen der Dozentin spätestens 3 Tage vor dem jeweiligen Vortragstermin per E-Mail zugesendet werden!! Pünktlichkeit wird bei der Benotung berücksichtigt.
3. Da die aktive Mitwirkung im Rahmen der Diskussionsrunde von erheblicher Bedeutung ist, wäre die regelmäßige Teilnahme der Veranstaltung wünschenswert.

Themen

08.10; 15.10; 22.10: Vorlesung

Vortragstermine und die Themen:

29.10.

Fälle zum Irrtum in Deutschland
Fälle zum Irrtum in der Türkei
(Schlüsselqualifikation)

Irrtum in Deutschland und in der Türkei (Kleinen Grundlagenschein)

05.11.

Fälle zum Versuch in Deutschland
Fälle zum Versuch in der Türkei
(Schlüsselqualifikation)
Versuch in Deutschland und in der Türkei (Schlüsselqualifikation)

12.11.

Fälle zum Eventualvorsatz in Deutschland
Fälle zum Eventualvorsatz in der Türkei
(Schlüsselqualifikation)
Vorsatz in Deutschland und in der Türkei (Schlüsselqualifikation)

19. 11.
Fälle zur mittelbaren Täterschaft in Deutschland
Fälle zur mittelbaren Täterschaft in der Türkei
(Schlüsselqualifikation)
Täterschaft in Deutschland und in der Türkei (Kleiner Grundlagenschein)

26.11.

Fälle zur Teilnahme in Deutschland
Fälle zu Teilnahme in der Türkei
(Schlüsselqualifikation)

Teilnahme in Deutschland und in der Türkei (Kleiner Grundlagenschein)

03.12.

Ehrenmord als Mordmerkmal in Deutschland oder in der Türkei (Schlüsselqualifikation)
Blutrache als Mordmerkmal in der Türkei (Schlüsselqualifikation)
Mordmerkmale in Deutschland und in der Türkei (Kleiner Grundlagenschein)

10.12.

Warum braucht man die Straftat “Zwangsheirat” in Bezug auf Deutschland und die Türkei (Schlüsselqualifikation)
Strafbarkeit der Zwangsheirat in Deutschland und in der Türkei (Kleiner Grundlagenschein)

Requirements for participation, required level

Notwendige (Teilnahme-)Voraussetzungen

Über das erwünschte Thema soll eine kurze Expose (min 1 max 2 Seite) erfasst und der Dozentin per E-Mail zugeschickt werden.

Letzte Termin für die Zusendung der Exposés: 28.09.2018 um 18.00 Uhr!!!

Die Anzahl der Vorträge bzw. Teilnehmer ist max. auf 21 begrenzt. Das jeweilige Thema wird nicht an die erste SONDERN an die “erfolgreiche” Expose vergeben.
Es findet keine Vorbesprechung statt!!!

Die Ergebnisse werden in der ersten Vorlesung (am 12.10.2018) bekanntgegeben.

Vorraussetzungen der Veranstaltung

Für den kleinen Grundlagenschein: Vortrag 20 - 30 Min. von einer Person.

Der Vortrag muss Rechtsvergleichendes sein!!! Die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede beiden Ländern sollen ausführlich dargestellt und diskutiert werden.
Der/die Referent(in) soll die Diskussionen aktiv mitwirken.
Das wird bei der Benotung berücksichtigt.

Für die Schlüsselqualifikation: 1 Vortag 15 - 20 Min. von einer Person (entweder/oder: über Türkisches oder Deutsches Strafrecht)

Kein rechtsvergleichender Vortrag!!! Der Vortrag bezieht sich auf das jeweilige Land-Recht. Der/die Referent(in) soll die Diskussionen aktiv mitwirken.
Dies wird bei der Benotung berücksichtigt.

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Frequency Weekday Time Format / Place Period  
weekly Mo 16-18 V2-205 08.-31.10.2018
not on: 10/29/18
one-time So 9-18 T2-233 28.10.2018
one-time Mo 16-18 H9 29.10.2018

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Degree programme/academic programme Validity Variant Subdivision Status Semester LP  
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung (Enrollment until WiSe 19/20) Grundlagenschein kl.; Meth/Grund A Wahlpflicht 1. 2. 3. 4. scheinfähig GS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung (Enrollment until WiSe 19/20) Schlüsselqualifikationen; Türkisch Wahlpflicht 1. 2. 3. 4. 5. 6. scheinfähig GS und HS

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WS2018_291321@ekvv.uni-bielefeld.de
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If the reference number is used for several courses in the course of the semester, use the following alternative address to reach the participants of exactly this: VST_137127144@ekvv.uni-bielefeld.de
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Faculty of Law
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137127144