Die Vorlesung Rechtsvergleichung beschäftigt sich mit den Rechtsordnungen anderer Staaten. Sie verfolgt zwei Ziele. Zunächst soll ein grundsätzlicher Einblick in die großen Rechtsordnungen der Welt gegeben werden. Rechtsvergleichung ist aber auch ein wichtiger Verständniszugang für das eigene Recht. Im Vergleich der Strukturen und Lösungen des eigenen Rechts mit denen anderer Rechtsordnungen lässt sich erkennen, welche Wertungen den jeweiligen Rechtsordnungen zugrunde liegen. Rechtsvergleichung kann auch ein interessantes Bildungserlebnis jenseits des Standardprogramms der juristischen Ausbildung werden. Vor allem aber vermitteln rechtsvergleichende Kenntnisse die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Juristen und Mandanten aus dem Ausland. Vorausgesetzt wird die Fähigkeit, einfache englischsprachige Texte zu lesen. Kenntnisse weiterer Fremdsprachen sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung.
Pflicht-Schwerpunktbereichsveranstaltung (Schwerpunktbereich Nr. 3 - Internationaler Handelsverkehr/International Trade). Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Veranstaltung eine häusliche Arbeit nach § 43 Abs. 3 StudO 2003 (Schwerpunkbereichshausarbeit) anzufertigen. Voraussetzung ist eine Anmeldung nach § 44 Abs. 1 StudO 2003 beim Prüfungsausschuss.
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden in der Vorlesung ausgegeben.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | SPB 3: Int. Handel.; EG Priv-u.VerfR | Wahlpflicht | HS | |||
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