Seit der Geburt des ersten „Retortenbabys“ im Jahre 1978 haben sich die technischen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ständig erweitert. Im Seminar sollen die zentralen ethischen Probleme, die sich im Bereich der künstlichen Fortpflanzung stellen, erörtert werden. Im ersten Teil der Veranstaltung gilt es zunächst zwei grundlegende moralphilosophische Fragen zu diskutieren. Zum einen ist nach der Begründung und den Grenzen des Selbstbestimmungsrechts zu fragen, das (angehende) Eltern im Kontext der Fortpflanzung beanspruchen können. Zum anderen gilt es den moralischen Status zukünftiger Personen zu untersuchen und z. B. zu erörtern, ob sie das Recht besitzen, nicht mit vermeidbaren Behinderungen zur Welt zu kommen. Darauf aufbauend sollen im zweiten Teil des Seminars die spezifischen Probleme behandelt werden, die sich in den einzelnen Anwendungsfeldern der modernen Reproduktionsmedizin ergeben. Im Blickpunkt stehen hier insbesondere die Möglichkeiten der „Selektion“ von Embryonen bzw. Föten, die die Präimplantations- und die Pränataldiagnostik bieten. Besprochen werden aber auch die ethischen Fragen, die z. B. die Leihmutterschaft oder die Zeugung so genannter „Rettungsgeschwister“ aufwerfen.
An diesem Seminar kann nur eine begrenzte Anzahl von 40 Studierenden teilnehmen. Zur Anmeldung tragen Sie die Veranstaltung in Ihren Stundenplan ein, die Platzvergabe erfolgt in der ersten Sitzung der Veranstaltung durch den Dozierenden. Benötigen Sie für Ihren Studienabschluss einen Platz in exakt dieser Veranstaltung (Härtefallregelung), melden Sie sich bitte bei Frau Streit, T8-225.
Die im Seminar besprochenen Texte (voraussichtlich überwiegend in englischer Sprache) werden den Teilnehmern als Kopiervorlage zur Verfügung gestellt.
Zur Einführung: Jonathan Glover, Choosing Children: Genes, Disability, and Design, Oxford 2007.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 12-14 | T8-200 | 10.10.2011-03.02.2012 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | Schwerpunkt III | |||||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N5 HM PP MOR; N8 HM SB BIO | 2 | |||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR; N8 HM SB BIO | 2 | ||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N8 HM SB BIO | 2 | ||||
Philosophie (HR) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N5 HM PP MOR | 2 | ||||
Studieren ab 50 |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (Bachelor Einschreibung bis SoSe 11 und Master of Education) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.