Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung - News

Anmeldung zu den Schwerpunktbereichsklausuren und -hausarbeiten ( 11/14/25 )

Per E-Mail eingestellt von frank.weiler@uni-bielefeld.de:

Liebe Studierende,

am kommenden Montag, 17.11.2025, beginnt die Anmeldefrist für die Klausuren und Hausarbeiten im Schwerpunktbereich. Sie endet am Montag, 1.12.2025, 24 Uhr. Die Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren und den Klausuren im Pflichtfachstudium beginnt am 1.12.2025. Sie erhalten hierzu eine gesonderte E-Mail.

1. Schreibtermine

* Schwerpunktbereichsklausuren: 2. bis 7.2.2026. Die angebotenen Klausuren einschl. der Schreibtermine finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/aktuelle-prufungsangebote/.
* Schwerpunktbereichshausarbeiten: Ausgabe am 9.2.2026. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und endet am 9.3.2026, 24 Uhr. Die angebotenen Hausarbeiten finden Sie auf o.g. Webseite.
2. Anmeldeverfahren

* Die Anmeldung erfolgt sowohl für Klausuren als auch für die Hausarbeit jeweils über ein elektronisches Anmeldeformular.
* Der Zugang zum Formular erfolgt über eine im eKVV eingetragene Veranstaltung. Bitte achten Sie darauf, dass das richtige Semester (WiSe 2025/2026) ausgewählt ist.
* Klausuren "299040 Anmeldung SPB Klausuren" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=576645531)
* Hausarbeiten "299041 Anmeldung SPB Hausarbeit" (https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/vd?id=576646218)
* Nehmen Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, die passende Veranstaltung in Ihren Stundenplan auf und klicken Sie dann auf "Lernraum (E-Learning)". Sie werden zur Moodle-Plattform weitergeleitet. Die Einzelheiten des Anmeldevorgangs entnehmen Sie den Anleitungen, die Sie auf der Webseite des E-Learning-Beauftragten unter https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/elearning/anleitungen/ finden.
* Die Anmeldung wird erst mit Ablauf der Anmeldefrist wirksam. Bis dahin kann die Anmeldung geändert werden, indem der Anmeldevorgang wiederholt wird. Dadurch wird eine vorherige Anmeldung gegenstandslos. Informationen zur Änderung finden Sie in den Anleitungen.
* Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 16 Abs. 2 StudPrO). Dies bedeutet, dass nach dem Ablauf der Anmeldefrist keine Nachholung der Anmeldung mehr möglich ist.

3. Informationen zur Anmeldung

* Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Klausur oder Hausarbeit ist das Bestehen der Zwischenprüfung spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist sowie das Vorliegen der weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO. Dies sind in den SPBs 2, 3, 5, 6 und 9 für die SPB-Hausarbeit und in den SPBs 7 und 8 für die SPB-Klausur(en). Zu den SPBs 1 und 10 siehe unten. Die weiteren Prüfungsleistungen sind für diejenigen nicht erforderlich, die die Zwischenprüfung bereits vor dem 1.10.2023 bestanden haben (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Schlüsselqualifikation ist keine Voraussetzung für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich, aber für die Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses (§ 51 Abs. 1 StudPrO).
* Besonderheiten im SPB 1: Für den SPB 1 ist zum 1.10.2025 eine Änderung in Kraft getreten. Danach sind in diesem SPB drei Klausuren zu je 120 Minuten in unterschiedlichen Veranstaltungen zu absolvieren (§ 35 Abs. 3 StudPrO n.F.). Das gilt nur für Studierende, die nicht bereits vor dem 1.10.2025 durch Anmeldung zu einer Prüfung zum SPB 1 angemeldet waren. Für diese gilt die bisherige Regelung, dass eine fünfstündige Klausur zu absolvieren ist. Es ist möglich, durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss auf diese Übergangsregelung zu verzichten (bis 31.3.2027). Im Falle eines Verzichts werden bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt; im Übrigen sind die Prüfungsleistungen entsprechend der geltenden Regelung zu erbringen. Die weiteren Prüfungsleistungen gem. § 31 StudPrO 2023 sind Voraussetzung für die Zulassung zur Hausarbeit (§ § 35 IV StudPrO). Das gilt unabhängig davon, ob bereits eine Anmeldung zum SPB 1 vorliegt.
* Besonderheiten im SPB 5: Der SPB 5 ist durch Beschluss der Fakultätskonferenz vom 16.10.2024 eingestellt. Er kann nicht mehr neu gewählt werden. In diesem Semester besteht letztmalig die Gelegenheit, den SPB 5 abzuschließen.
* Besonderheiten im SPB 10: Auch für den SPB 10 sind zum 1.10.2025 Änderungen in Kraft getreten. Die Prüfungsanforderungen sind gleich geblieben. Geändert hat sich der fachliche Zuschnitt (jetzt: Verfassung und Verwaltung, s. § 44 Abs. 1 StudPrO n.F.) sowie die Bedeutung der weiteren Prüfungsleistungen. Diese sind nunmehr Voraussetzung für die Zulassung zu den SPB-Klausuren (§ 44 V StudPrO n.F.) und nicht mehr, wie bislang, zur SPB-Hausarbeit. Für Studierende, die vor dem 1.10.2025 durch Anmeldung zu einer Prüfung bereits für den SPB 10 angemeldet war, gilt aber die bisherige Regelung weiter fort, d.h. für diese Studierenden setzt die Zulassung zur SPB-Hausarbeit das Vorliegen der weiteren Prüfungsleistungen voraus. Auf diese Übergangsregelung kann jedoch verzichtet werden (siehe die Ausführungen zum SPB 1). Dann sind die weiteren Prüfungsleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu den SPB-Klausuren.
* In der Anmeldung für eine Klausur oder eine Hausarbeit liegt zugleich die Anmeldung für den Schwerpunktbereich (§ 33 Abs. 2 StudPrO), soweit diese nicht schon früher durch eine Klausur- oder Hausarbeitsanmeldung erfolgt ist.
* In Schwerpunktbereichen, in denen mehr als eine Klausur zu schreiben ist, darf insgesamt nur die vorgesehene Zahl von Klausuren geschrieben werden (SPB 1, 2, 8, 9: drei Klausuren; SPB 4, 6, 10: zwei Klausuren). Es ist nicht erlaubt, sich für mehr Klausuren anzumelden.
4. Abmeldung

* Eine Abmeldung von einer Klausur oder Hausarbeit ist nur bis eine Woche vor dem Tag, an dem die Klausur stattfindet oder die Hausarbeit ausgegeben wird, möglich (§ 16 Abs. 2 S. 1 StudPrO).
* Wie die Abmeldung erfolgt, hängt vom Zeitpunkt ab:
* Bis zum Ablauf der Anmeldefrist (1.12.2025, 24 Uhr) erfolgt die Abmeldung durch eine erneute Durchführung des Anmeldevorgangs, indem dort die Felder derjenigen Klausur(en) bzw. Hausarbeit, von denen Sie sich abmelden möchten, nicht ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Anleitungen.
* Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Abmeldung nur noch per E-Mail an das Prüfungsamt möglich (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de<mailto:pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de>). Um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen, muss für die Abmeldung die persönliche @uni-bielefeld.de Mail-Adresse verwendet werden.
* Nach dem Ablauf der Abmeldefrist ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grund möglich, der glaubhaft gemacht werden muss (§ 17 Abs. 1 StudPrO). Informationen zur Krankmeldung finden Sie unter https://uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/fakultaet/pruefungsamt/krankmeldungen/
5. Fragen

* Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Beauftragten (elearning.rewi@uni-bielefeld.de<mailto:elearning.rewi@uni-bielefeld.de>). In dringenden Fällen können Sie ihn auch telefonisch erreichen (0521/10612778).
* Bei prüfungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de<mailto:pruefungsamt.rewi@uni-bielefeld.de>).
* Allgemeine Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium und den Prüfungen beantwortet das Studienbüro (https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/studium/beratungsstellen/studienbuero/; studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de<mailto:studienbuero.rewi@uni-bielefeld.de>).
Herzliche Grüße
Frank Weiler
Vorsitzender des Prüfungsausschusses

--
Prof. Dr. Frank Weiler
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
https://uni-bielefeld.de/weiler