FsB vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 und Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 04.06.2020 und 31.03.2023
Ziel des Masterstudiengangs ist die vertiefte Vermittlung der im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl in der Informatik als auch in einem naturwissenschaftlichen Fach wie der Biologie, Chemie, Physik oder der Biotechnologie unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus werden die Studierenden verstärkt zu selbständiger Arbeit nach den wissenschaftlichen Grundsätzen der Naturwissenschaftlichen Informatik angeleitet.
Nach Abschluss des Studiengangs sollen die Absolvent*innen in der Lage sein, wissenschaftlich tätig zu werden. Wegen der erworbenen Kompetenzen im Bereich der Projektarbeit sind sie zugleich optimal für die naturwissenschaftlich orientierte Modell- und Softwareentwicklung vorbereitet. Auch auf dem normalen Arbeitsmarkt für Informatiker*innen bieten die Qualifikationen beste Chancen, da die Absolvent*innen durch die naturwissenschaftliche Ausrichtung bereits während des Studiums die Grenzen der reinen Fachdisziplin Informatik überschritten haben.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Naturwissenschaftliche Informatik umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen.
Schritt für Schritt zum Masterstudium ohne NC
Zum Bewerbungsportal
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Internetseiten des Faches Naturwissenschaftliche Informatik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.