Modul 31-M17 Profilmodul Steuerlehre

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sollen wesentliche Elemente der Ertragsbesteuerung von kleineren Gesellschaften und deren Gesellschaftern verinnerlicht haben und Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht geben können. Hierzu sollen sie in der Lage sein, komplexe steuerliche Problemstellungen erkennen und analysieren sowie schlussfolgernde Werturteile auf Basis erstellter Prognosen und geführter Vergleiche abgeben zu können.

In der Praktischen Übung erwerben die Studierenden die Kompetenz, die in den Vorlesungen erworbenen theoretischen Kenntnisse auf konkrete wirtschaftliche Fragestellungen anzuwenden.

Lehrinhalte

Bilanzsteuerrecht: Im Mittelpunkt steht die steuerliche Gewinnermittlung bei den Gewinneinkunftsarten. Dabei werden Zusammenhänge und Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung dargestellt und analysiert.

Ertragsteuern: In der Vorlesung werden neben der detaillierten Behandlung des Einkommensteuergesetzes vertiefend
Aspekte der Unternehmensbesteuerung angesprochen. Im Mittelpunkt stehen dabei ertragsteuerliche Besonderheiten.

Ertragsteuern 1: In der Vorlesung werden neben der detaillierten Behandlung des Einkommensteuergesetzes vertiefend Aspekte der Unternehmensbesteuerung angesprochen. Im Mittelpunkt stehen dabei einkommensteuerliche Besonderheiten.

Ertragsteuern 2: In der Vorlesung werden die detaillierten Regelungen des Körperschaftsteuer- und des Gewerbesteuergesetzes behandelt. Weiter werden die rechtsformspezifischen Besonderheiten und Unterschiede in der Unternehmensbesteuerung vertieft.

Besteuerung der Gesellschaften: Im Mittelpunkt steht die Besteuerung der verschiedenen Gesellschaftsformen und ihrer Gesellschafter. Dabei werden die rechtsformspezifischen Besonderheiten und Unterschiede in der Besteuerung vertieft. Die Inhalte der Veranstaltung Ertragsteuern werden vorausgesetzt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Die fachliche Basis sollte größtenteils abgeschlossen sein. Die Veranstaltungen "Grundzüge der Besteuerung" und "Externes Rechnungswesen" sowie "Gesellschaftsrecht" sollten bestanden sein.

Notwendige Voraussetzungen

Je nach Studiengang:
31-M1 - Einführung in die Wirtschaftswissenschaften oder
24-AN - Analysis oder 24-B-AN - Analysis
Im Masterstudiengang Sportwissenschaft "Organisationsentwicklung und Management" gelten diese Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Masterzugang als erbracht.

Erläuterung zu den Modulelementen

Es sind 2 der 5 Vorlesungen des Moduls und die praktischen Übungen zu wählen.

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Besteuerung der Gesellschaften
Art Vorlesung
Turnus unregelmäßig
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Bilanzsteuerrecht
Art Vorlesung
Turnus Wintersemester oder Sommersemester
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Ertragsteuern
Art Vorlesung
Turnus unregelmäßig
Workload5 120 h (30 + 90)
LP 4
Ertragsteuern 1
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 120 h (90 + 30)
LP 4
Ertragsteuern 2
Art Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 120 h (90 + 30)
LP 4
Praktische Übung
Art Angeleitetes Selbststudium
Turnus Wintersemester oder Sommersemester
Workload5 60 h (15 + 45)
LP 2 [SL]

Die Konzeption der Praktischen Übungen variiert und kann in den einzelnen Semestern unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich werden die Praktischen Übungen so gestaltet, dass ein Arbeitsaufwand (inkl. Kontaktstunden) von 60 Arbeitsstunden entsteht.


Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Praktische Übung (Angeleitetes Selbststudium)

Die Studierenden erbringen eine Studienleistung, wie z.B. ein Kurzreferat, eine kurze Ausarbeitung oder die Bearbeitung von Übungsaufgaben.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Klausur
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload -
LP2 -

1,5-stündig
Der Modulverantwortliche bestimmt einen oder mehrere prüfungsberechtigte Personen als Prüfer der Modulprüfung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Sportwissenschaft: Organisationsentwicklung und Management / Master of Arts [FsB vom 03.05.2023] 1. o. 2. o. 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Sportwissenschaft: Organisationsentwicklung und Management / Master of Arts [FsB vom 01.10.2021 mit Änderung vom 01.11.2022] 1. o. 2. o. 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Sportwissenschaft: Organisationsentwicklung und Management / Master of Arts [FsB vom 15.10.2014 mit Änderung vom 15.08.2016] 1. o. 2. o. 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Sportwissenschaft: Organisationsentwicklung und Management / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 03.06.2013 und 15.08.2016] 1. o. 2. o. 3. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftsmathematik / Bachelor of Science [FsB vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 und Änderungen vom 15.05.2017, 01.03.2018, 01.03.2019, 16.09.2019 und 02.03.2020] 1-Fach (fw) BWL 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftsmathematik / Bachelor of Science [FsB vom 30.09.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017 und Änderungen vom 15.05.2017, 01.03.2018, 01.03.2019, 16.09.2019 und 02.03.2020] 1-Fach (fw) VWL 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftsmathematik / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 17.12.2012, 02.03.2015, 01.04.2016, 30.09.2016 und 15.05.2017] 1-Fach (fw) BWL 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftsmathematik / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 17.12.2012, 02.03.2015, 01.04.2016, 30.09.2016 und 15.05.2017] 1-Fach (fw) VWL 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 01.04.2016, 05.09.2016, 01.03.2018, 27.07.2018, 17.12.2018, 16.09.2019, 01.04.2021, 01.09.2022 und Berichtigung vom 01.10.2022] 1-Fach (fw) Accounting, Taxes, Finance 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 01.04.2016, 05.09.2016, 01.03.2018, 27.07.2018, 17.12.2018, 16.09.2019, 01.04.2021, 01.09.2022 und Berichtigung vom 01.10.2022] 1-Fach (fw) Economics 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 01.04.2016, 05.09.2016, 01.03.2018, 27.07.2018, 17.12.2018, 16.09.2019, 01.04.2021, 01.09.2022 und Berichtigung vom 01.10.2022] 1-Fach (fw) Financial Markets 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 01.04.2016, 05.09.2016, 01.03.2018, 27.07.2018, 17.12.2018, 16.09.2019, 01.04.2021, 01.09.2022 und Berichtigung vom 01.10.2022] Kernfach (fw) Strukturierte Ergänzung des KF (fw) 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Wirtschaftswissenschaften / Bachelor [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 01.04.2016, 05.09.2016, 01.03.2018, 27.07.2018, 17.12.2018, 16.09.2019, 01.04.2021, 01.09.2022 und Berichtigung vom 01.10.2022] Nebenfach (fw) 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.