Diese Vorlesung bietet eine fundierte und zugleich gut zugängliche Einführung in das europäische und deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht und richtet sich an alle, die verstehen möchten, wie migrationsrechtliche Entscheidungen entstehen und welche Maßstäbe sie prägen. Im Mittelpunkt steht das Flüchtlingsrecht im Mehrebenensystem. Wir arbeiten heraus, wie Verfassungsrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, EMRK sowie Unionsrecht und nationales Recht ineinandergreifen, und welche Rolle Behörden und Gerichte dabei spielen.
Einen Schwerpunkt bildet das Asylverfahren in seiner praktischen Ausgestaltung. Wir verfolgen den Weg eines Asylantrags von der Antragstellung über Zuständigkeit und Dublin-Verfahren bis hin zur Anhörung. Dabei schauen wir nicht nur auf den „Ablaufplan“, sondern auch auf die entscheidenden Stellschrauben: Welche Bedeutung haben Fluchtgeschichte, Beweismittel und Länderinformationen. Wie werden Glaubhaftigkeit und Schutzbedürftigkeit geprüft. Welche typischen Problemfelder tauchen in Bescheiden und Klageverfahren auf. Darauf aufbauend werden die Schutzformen systematisch erarbeitet und voneinander abgegrenzt: Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz sowie nationale Abschiebungsverbote. Gemeinsam klären wir, welche Voraussetzungen jeweils gelten, welche Rechtsfolgen daran anknüpfen und wie sich die Schutzformen in der Fallbearbeitung sauber prüfen lassen.
Im zweiten Teil führt die Veranstaltung in die Grundlagen des Aufenthaltsrechts ein. Wir behandeln die rechtlichen Leitlinien von Einreise und Aufenthalt bis zur Beendigung des Aufenthalts, einschließlich zentraler Fragen zu Erteilung, Verlängerung, Nebenbestimmungen, Duldung und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Außerdem gibt die Vorlesung einen strukturierten Überblick über wichtige Aufenthaltserlaubnisse, insbesondere zu Ausbildung und Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug sowie zu humanitären Zwecken. Ziel ist, typische Konstellationen einordnen zu können und zu verstehen, wie sich aufenthaltsrechtliche Optionen in der Praxis eröffnen oder versperren.
Die Inhalte werden in einer Mischung aus theoretischen Lehreinheiten, praxisorientierten Fallübungen und Einblicken aus der anwaltlichen Arbeit erarbeitet. Wer möchte, kann hier sehr schnell ein Gefühl dafür entwickeln, wie juristische Argumentation im Migrationsrecht funktioniert und warum die präzise Arbeit am Sachverhalt im Ergebnis oft entscheidend ist. Aktive Teilnahme und die Bereitschaft zur vertieften Beschäftigung mit dem Themenkomplex werden vorausgesetzt. Vorwissen im Migrationsrecht ist nicht erforderlich.
Geleitet wird der Kurs von Rechtsanwalt Jan Seelhorst, der auf das Migrationsrecht spezialisiert ist.
Die Vorlesung ist Teil der Ausbildung zur Beraterin im Asyl- und Aufenthaltsrecht der Refugee Law Clinic (RLC) Bielefeld. Die RLC ist ein Projekt von Jura-Studierenden unterschiedlichster Semester unter der Schirmherrschaft von Prof.in Dr. Siehr an der Universität Bielefeld. Im Rahmen der RLC erhalten Studierende eine einsemestrige Ausbildung, um anschließend, unterstützt von Anwältinnen, kostenlose und ehrenamtliche Rechtsberatung für Geflüchtete anzubieten. Ziel ist es, den Zugang zum Recht zu verbessern und Studierende zugleich an verantwortungsvolle, sorgfältige Fallarbeit heranzuführen. Refugee Law Clinics sind auch in vielen anderen Universitätsstädten fester Bestandteil der Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Notwendig ist jedoch die Bereitschaft, sich auch über den zeitlichen Umfang der Vorlesung hinaus mit dem Migrationsrecht auseinanderzusetzen. Die Arbeit der Refugee Law Clinic zielt darauf ab, nach Abschluss der Ausbildung eigenständig Menschen in aufenthaltsrechtlichen Problemlagen zu beraten. Hierfür braucht es Neugier, Hilfsbereitschaft und die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Fr | 10-12 | 13.04.-24.07.2026 |
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 6 - Bereich 4 | Wahlpflicht | 5. 6. 7. | ||||
| Studieren ab 50 |