Das Kreditsicherungsrecht umfasst Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft) und Realsicherheiten (z.B. Grundpfandrechte). Es bezieht sich somit auf schuld- wie auch auf sachenrechtliche Fragestellungen und sehr examensrelevant.
Erörtert und vertieft werden die wichtigsten Kreditsicherungen, ihre Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungsvarianten (z.B. Bürgschaftsvereinbarungen, Eigentumsvorbehaltsformen, Sicherungsübereignungen). Insoweit werden auch vertragsgestalterische Überlegungen ange-stellt werden müssen.
Aufbau und Probleme werden auch mit Fallbearbeitungen eingeübt.
Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR E | Wahlpflicht | 5. 6. | HS |