In der Vorlesung wird die Methodik der rechtsberatenden Praxis im Bereich des Strafrechts behandelt. Die spezifische anwaltliche Herangehensweise an den Fall wird wissenschaftlich reflektiert; die Entwicklung der Verteidigungskonzeption wird vertieft. Die Vorlesung bereitet auf die Klausur im Schwerpunktbereich 9 vor. Vorkenntnisse im Strafprozessrecht sind zwingend erforderlich. Die Veranstaltung erfolgt in enger Anbindung an die Vorlesung „Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens“ sowie „Strafverfahrensrecht: Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“.
Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 2007
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 12-14 | C01-220 | 13.10.2014-06.02.2015
nicht am: 10.11.14 / 17.11.14 / 24.11.14 / 22.12.14 / 29.12.14 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 8: Wahl; SPB 9: Strafverf./-verteid. | Wahlpflicht | 7. | HS |