Die Lehrveranstaltung schließt an die Vorlesungen Sozialrecht I und II (Sozialversicherung und Arbeitsförderung) an. Die Lehrveranstaltung gliedert sich in einen Vorlesungs- und einen Übungsteil. Der Vorlesungsteil behandelt zunächst jenen Teil des Sozialrechts, der in der jüngsten Vergangenheit einschneidend verändert wurde (Hartz IV): die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfe. Dann wendet sich die Vorlesung allgemeinen Fragen des Sozialrechts zu: der geschichtlichen Entwicklung, den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I, SGB IV). Im Übungsteil werden Fälle zur Grundsicherung und zur Sozialhilfe besprochen. Die Fallübungen bereiten auf die Abschlussklausur in den Schwerpunktbereichen 6 und 7 vor.
Empfohlene Literatur
Gesetzesausgaben:
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 6: Einwand./soz.Integ.; SPB 7: Arbeit/soz. Schutz | Wahlpflicht | HS |