In der Veranstaltung sollen die historischen Voraussetzungen und die (nationalstaatlichen) 'Grundlagen' der Diskussion um die modernen Menschenrechte zur Sprache kommen. Historisch sind es die 'Urrechte', wie sie in der Diskussion um das göttlich gesicherte, durch menschliche Vernunft oder nur noch durch 'Positivierung' zur Geltung gebrachte Naturrecht hießen. Für die modernen Nationalstaaten ist die 'Positivierung' des Naturrechts (Grotius, Pufendorf, Wolff) insbesondere im 17. und 18. Jahrhundert angelaufen und ist dann im 19. und 20. Jahrhundert zu dem geworden, was wir als Gundrechte kennen. Diese historischen Bedingungen muß man kennen, um die Problematik der Spannung von vorposititivem (Grundrechte) und positivem Recht (nachgeordnetes Recht) zu verstehen. Die Menschenrechte stellen eine weltgesellschaftliche Generalisierung staatlicher Grundrechte dar - allerdings geht von den Menschenrechten auch ein erheblicher Druck auf nationalstaatlichen Nachholbedarf aus.
Zentral für die Veranstaltung soll sein, dass es bei den Grundrechten nie nur um normative Ideen des liberalen Humanismus der europäischen Aufklärung ging (Habermas), sondern - soziologisch gesehen - um die Absicherung der anlaufenden, sich dann beschleunigenden und sich schließlich stabilisierenden funktionalen Differenzierung der westeuropäischen und der nordamerikanischen Gesellschaftsordnung (Luhmann). Zum Einen bedürfen Funktionssysteme wie Politik, Recht, Erziehung, Massenmedien usw. des Schutzes eigener Inklusionsformen (allgemeines Wahlrecht, Rechtsfähigkeit, Recht auf Bildung, Pressefreiheit usw.). Hier geht es um die Begrenzung staatlicher Gewalt im Hinblick auf eigensinnige Kommunikationsformen funktional ausdifferenzierter Kommunikationsbereiche. Zum Andern aber müssen die Individuen die Kommunikationszumutungen der Funktionssysteme auch übernehmen können. Das wiederum können sie nur, wenn sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte als Individuum (Würde des Menschen, Privatsphäre usw.) gestützt werden. Man muß lernen, ein Individuum zu sein (Erziehung) und sich durch die entsprechende Zivilisierung der Kommunikationen sozialisieren zu lassen. Wenn man meint, dass auch der Vater schon immer CDU gewählt habe, wird gerade diese Einstellung dann wieder individuell zugerechnet und man muß damit zurechtkommen. Die Grundrechte allein bewirken nicht ihre Verwirklichung, sondern die kommunikativen Routinen und Verfahren erzeugen einen sozialisatorischen Individualisierungsdruck, der zu einer Zivilisierung von Kommunikation führt, die in seiner spezifisch 'westlichen' Form sicher nicht überall auf der Welt denselben Akzeptanzbereitschaften be-gegnet. Insofern geht es darum, zu verstehen, dass die Grundrechte sowohl Rechte einräumen als auch deren Zumutungsgehalt (schlechte Noten auf sich zu nehmen und sie nicht der Schule, der Universität auzulasten usw. usf.). Im Gegensatz zu ihren normativen Verherrlichern sind die Grundrechte - und dies insbesondere in Gestalt der Menschenrechte - nicht nur Rechte auf ein 'gutes Leben', sondern auch funktional zugeordnet einer gesellschaftlichen Struktur, die sie durchzusetzen helfen.
Böckenförde, E.-W., Demokratie als Verfassungsprinzip, in: ders., Staat, Verfassung, Demokratie, Ffm. 1991
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2009) | 2.3b | |||||
| Sozialwissenschaften / Lehramt Sekundarstufe I | B1 | Wahlpflicht | HS | ||||
| Sozialwissenschaften / Lehramt Sekundarstufe II | B1 | Wahlpflicht | HS |