Was sind die Ursachen für Fehlurteile? Lassen sie sich verhindern? Kann man Justizirrtümer korrigieren? Das sind die zentralen Fragen für die Vorlesung, auf die nach Antworten aus ganz unterschiedlichen Fachgebieten gesucht wird. Es geht erstens um typische Fehlerquellen im Strafverfahren (also um die kriminalistischen Ursachen von Justizirrtümern), zweitens um Möglichkeiten, diese Fehlerquellen im tatgerichtlichen Verfahren auszuschalten (also um die Prävention von Fehlurteilen durch entsprechende Ermittlungen bzw. effektive Verteidigung) sowie drittens um das Wiederaufnahmeverfahren gem. §§ 359 ff. StPO (also um etwaige strafprozessuale Korrekturmöglichkeiten). Die Vorlesung steht in enger Verbindung mit dem Seminar „Fehlurteile im Strafverfahren II – Praxis“. Wer an der Vorlesung teilgenommen hat, kann im darauffolgenden Semester eigenständig an realen Wiederaufnahmeverfahren mitwirken.
Eine 150minütige Klausur (SPB 8 Bereich 3) sowie Hausarbeiten werden angeboten.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | - | - | StrafR; SPB 8 - Bereich 3 | Wahlpflicht | 5. 6. 7. | - | |
Studieren ab 50 | - | - | - | - | - | - |
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