Die Vorlesung gehört zum Bereich 2 (allgemeines öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland) des Schwerpunktbereichs 4 (Öffentliches Wirtschaftsrecht in der EU). Sie gilt dem Allgemeinen Teil des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und behandelt die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Planung, Lenkung, Förderung und Kontrolle der Wirtschaft durch die staatliche Verwaltung. Behandelt werden insoweit insbesondere auch Fragen der Organisation der Wirtschaftsverwaltung und allgemeine Instrumente wie etwa die staatliche Wirtschaftsbetätigung, die Subventionsvergabe oder die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Di | 10-12 | C01-243 | 03.04.-14.07.2023 |
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| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
| 29-M54RM Praxis des Wirtschaftsverwaltungsrechts Praxis des Wirtschaftsverwaltungsrechts | Veranstaltung I | Studieninformation | |
| Veranstaltung III | benotete Prüfungsleistung
|
Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | SPB 4 - Bereich 2; SPB 2 - Weitere; SPB 10 - Bereich 2 | Wahlpflicht | 5. | ||||
| Studieren ab 50 |