Hilfmittel bei Prüfungen:
Für die vorlesungsübergreifende Abschlussklausur Allgemeines Schuldrecht und Vertragliche Schuldverhältnisse gilt: Zugelassen sind nur Gesetzestexte, keine weiteren Hilfsmittel. Die Gesetztexte müsssen "wie neu" sein, d.h. keine Anmerkungen, keine Markierungen, keine Paragraphenverweise, keine Post-its etc.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M2RM Privatrecht II | Grundkurs BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil/Vertragliche Schuldverhältnisse | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | PrivR | Pflicht | 2. | ||||
Studieren ab 50 |