Die Aufklärung war, so komplex die Bedeutung dieses Begriffes ist, in erster Linie eine Geistesbewegung. Ihre wichtigsten Wurzeln lagen in der „Krise des europäischen Denkens“ im späten 17. Jahrhundert, ihre wichtigsten Früchte in der gesellschaftlichen Modernisierung des 19. Jahrhunderts. Das 18. Jahrhundert war freilich mehr als ein Jahrhundert der Philosophen: Dort, wo, wie in den Territorien des Alten Reicha, die Aufklärer stärker an die überkommene Ordnung anknüpften, lässt sich eine erhebliche Praxisorientierung des neuen Denkens feststellen.
Auf der Grundlage eines sich ändernden Selbstverständnisses waren es die Fürsten, die soziale, ökonomische und auch rechtliche Reformen auf den Weg brachten. Dies geschah in der Bewahrung oder dem Ausbau ihrer Souveränität und war häufig ganz utilitaristisch motiviert. Die damit angesprochene Ambivalenz schlägt sich im Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ nieder, der ähnlich wie „Absolutismus“ von der jüngeren Forschung erheblich hinterfragt worden ist.
Im Seminar werden sowohl die Handlungsfelder aufgeklärten Regierungshandelns in ihrer Modernität und Traditionalität, in ihrer modernisierenden Kraft ebenso wie in ihren durch die ständisch-korporative Ordnung gezogenen Grenzen ebenso thematisiert wie jüngere konzeptionelle Kritiken und Diskussionen.
Peter Baumgart, Absolutismus ein Mythos? Aufgeklärter Absolutismus ein Widerspruch? Reflexionen zu einem kontroversen Thema gegenwärtiger Frühneuzeitforschung, in: Zeitschrift für historische Forschung 27 (2000), S. 573-589; Hans Erich Bödeker/Martin Gierl (Hgg.), Jenseits der Diskurse: Aufklärungspraxis und Institutionenwelt in europäisch komparativer Perspektive, Göttingen 2007; Walter Demel, Vom aufgeklärten Reformstaat zum Bürokratischen Staatsabsolutismus, München 1993; Heinz Duchhardt, Barock und Aufklärung, 4. Aufl., München 2007; Helmut Reinalter (Hg.), Lexikon zum Aufgeklärten Absolutismus in Europa. Herrscher – Denker – Sachbegriffe, Wien u.a. 2005; Annette Meyer, Die Epoche der Aufklärung, Berlin 2010; Monika Neugebauer-Wölk, Absolutismus und Aufklärung. Literaturbericht, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998), Teil 1: S. 561-578, Teil 2: S. 625-647, Teil 3: S. 709-717; Helmuth Reinalter/Harm Klueting (Hgg.), Der aufgeklärte Absolutismus im europäischen Vergleich. Wien u.a. 2002; Marcus Ventzke, Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1783. Ein Modellfall aufgeklärter Herrschaft, Köln u.a. 2004.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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22-B4-LFS-Ha Geschichte 1: Hauptmodul Geschichte der römischen und der romanischen Welt (für Studierende mit Kernfach Geschichte) | Seminar | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | 3.1.3 | Wahlpflicht | 8 | scheinfähig | |
Romanische Kulturen: Sprache, Literatur, Geschichte / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | BaRKF4b; BaRK5f | ||||
Studieren ab 50 |
Erwartet werden neben regelmäßiger und aktiver Teilnahme ein Kurzreferat sowie eine Hausarbeit von 15 bis 20 Seiten mit einer darauf aufbauenden Fragestellung, die die Leitfragen des Seminars deutlich werden lässt.