Richterliche  Unabhängigkeit  ist    eine  der  Grundlagen  des  Rechtsstaats,  die  jedoch  bereits 
seit  einigen  Jahren  vielerorts  bedroht  ist.  In  Deutschland  ist  die  richterliche  Unabhängigkeit  
daher auch Thema auf dem 73. Deutschen Juristentag, der in Bonn ab dem 21. September 
2022 stattfinden wird. Die Professoren Wittreck und Sanders haben das Gutachten, bzw. ein 
Referat zu dem Thema verfasst.  
Die  aktive  Teilnahme  der  Studierenden  am  Juristentag  ist  erwünscht  und  wird  vom  Deut-
schen  Juristentag  bezuschusst.  Wer  an  dem  Seminar  teilnimmt,  kann  zum  Juristentag  mit-
fahren und der dortigen Diskussion beiwohnen. 
Das Seminar findet als Blockseminar vom 20.-22. Juni 2022 als gemeinsame Veranstaltung 
der  Rechtswissenschaftlichen  Fakultäten  der  Universitäten  Bielefeld  und  Münster  statt.  10 
Bielefelder  Studierende  ab  dem  4.  Semester  können  einen  Seminarschein  erwerben;  die  
Anfertigung einer SPB-Hausarbeit ist leider nicht möglich.  
Liste möglicher Themen 
A. Richterliche Unabhängigkeit in Deutschland
1. Historische Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit 
2. Sicherungen der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland 
3. Richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsicht 
4. Richterliche Unabhängigkeit: Beurteilungswesen 
5. Richterliche Unabhängigkeit: Richterwahl auf Bundesebene 
6. Richterliche Unabhängigkeit: Richterbestellung in den Ländern 
7. Richterliche Unabhängigkeit: Das Bundesverfassungsgericht 
8. Richterliche Unabhängigkeit: Der „Fall“ Schulte-Kellinghaus 
8a.  Richterliche Neutralität 
B. Richterliche Unabhängigkeit im Rechtsvergleich
9. Richterliche Unabhängigkeit in Österreich 
10. Richterliche Unabhängigkeit in der Schweiz 
11. Richterwahl durch Losentscheid? Die Schweizer Justiz-Initiative 
12. Richterliche Unabhängigkeit in Frankreich 
13. Richterliche Unabhängigkeit in Großbritannien  
14. Richterliche Unabhängigkeit in Italien 
14a.  Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Gerichten 
C. Richterliche Unabhängigkeit im Europarecht
15. Schutz der richterlichen Unabhängigkeit im Primärrecht der Union 
16. Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in der EMRK 
17. Akteure der richterlichen Unabhängigkeit: Die Venedig-Kommission 
18. Akteure  der  richterlichen  Unabhängigkeit:  Der  Konsultativrat  Europäischer  
Richter (CCJE) und seine „Opinions“ 
19. Akteure  der  richterlichen  Unabhängigkeit:  Das  Netzwerk  Europäischer  Ge-
richtsverwaltungsräte 
20. Fallstudie I: Die polnischen Justizreformen vor dem EuGH 
21. Fallstudie II: Die polnischen Justizreformen vor dem EGMR 
22. Fallstudie III: Die Vorlage des VG Wiesbaden vor dem EuGH 
Die Seminarleitung freut sich auch über Themenvorschläge der Studierenden.
Anmeldung: 
Interessierte melden sich bitte möglichst zeitnah, spätestens bis zum 24.01. per Email unter 
elisabeth.faltinat@uni-bielefeld.de verbindlich an. Bitte geben Sie unbedingt an, in wel-
chem Semester Sie sich befinden, ob und welche Vorkenntnisse und gegebenenfalls 
Sprachkenntnisse Sie haben und für welches Thema Sie sich interessieren. 
Teilnehmendenauswahl, Vorbesprechung und Themenvergabe: 
Am 31.01.2022 um 16.00 findet per Zoom eine Vorbesprechung statt, bei der die einzelnen 
Seminarthemen  verbindlich  vergeben  werden  und  eine  Einführung  in  das  wissenschaftliche  
Arbeiten erfolgt.  
Durchführung des Seminars: 
Das  Seminar  wird  als  Blockseminar  vom  20.  bis  22.  Juni  2022  im  Landhaus  Rothenberge  
stattfinden, ein Seminarzentrum der Universität Münster in schöner Lage.  
Ansprechpartnerin: 
Für Rückfragen inhaltlicher wie organisatorischer Art wenden Sie sich bitte an Frau Elisabeth 
Faltinat (elisabeth.faltinat@uni-bielefeld.de).
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | 
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Schlüsselqualifikation | Wahl | 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. | Seminarschein | 
Erwartet werden die schriftliche Ausarbeitung einer Seminararbeit und eines Thesenpapiers, 
der Vortrag der Arbeit vor den Teilnehmenden des Seminars sowie ihre anschließende Dis-
kussion. Die Seminararbeiten sind voraussichtlich bis zum 4. Juni 2022 abzugeben. Bis spä-
testens zum 30.04.2022 sollten Studierende eine Gliederung für ihre Seminararbeit an Frau 
Prof.  Dr.  Anne  Sanders  abgeben  und  erhalten  in  Folge  Feedback  zu  dieser  für  die  weitere  
Ausarbeitung der Seminararbeit.