Das Öffentliche Recht ist das Teilgebiet des Rechts, das im Wesentlichen die Tätigkeit von Staatsorganen und Behörden und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat zum Gegenstand hat. Hierzu zählen insbesondere das Staatsorganisationsrecht, die Grundrechte und das Allgemeine und Besondere Verwaltungsrecht (Beispiele für Letzteres: Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht). Die Vorlesung gibt einen einführenden Überblick über diese Materien und streift dabei auch das Europa- und das Völkerrecht. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Gesetzestexte:
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 10-12 | C01-264 | 08.10.2012-01.02.2013
nicht am: 25.12.12 / 01.01.13 |
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einmalig | Mo | 10-12 | S0-107 | 21.01.2013 | Ersatztermin für den 18.12.12 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M30UW_ver1 Umweltwissenschaften Basismodul Verwaltungsrecht | Einführung in das Öffentliche Recht | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Studieren ab 50 |