Nach Aristoteles stellt der oikos, der häuslich-familiale Verband, den Grundstein der polis dar; über den oikos wurde die Zugehörigkeit des Einzelnen in die Gemeinschaft rechtlich und sozial vermittelt. Haus und Familie waren Aufgaben und Funktionen angebunden, die in anderen Gesellschaften etwa dem Staat oder anderen gesellschaftlichen Institutionen überantwortet sind, wie etwa in der Religion, der Erziehung und der Disziplinierung des Einzelnen. In der Übung sollen ausgehend von den antiken Zeugnissen sowohl die rechtlichen Aspekte wie etwa die Stellung des Vaters, die Ehe und das Erbrecht als auch soziale Gesichtspunkte wie das Verhältnis der Geschlechter zueinander und die Beziehung zwischen Eltern und Kind untersucht werden. Der zeitliche Bogen reicht dabei von der griechischen Frühzeit bis zum klassischen Athen; als ein ‚Sonderfall‘ sollen auch Familienformen und Erziehung im frühen Sparta behandelt werden. Kernpunkt der Übung wird dabei sein, die untersuchten häuslich-familialen Strukturen mit den politischen Strukturen der griechischen Gemeinschaften in Beziehung zu setzen.
C. Patterson, The Family in Greek History, Cambridge, London 1998; J.-U. Krause, Antike, in: A. Gestrich, J.-U. Krause, M. Mitterauer, Geschichte der Familie, Stuttgart 2003; W. Schmitz, Haus und Familie im antiken Griechenland, München 2007; J. Martin, Zur Stellung des Vaters in antiken Gesellschaften, in: H. Süssmuth (Hg.), Historische Anthropologie. Der Mensch in der Geschichte, Göttingen 1984, 84-109.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
---|---|---|---|---|---|
wöchentlich | Di | 10-12 | C2-144 | 11.10.2010-04.02.2011 | |
einmalig | Fr | 10-12 | D2-136 | 21.01.2011 |
Verstecke vergangene Termine <<
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Geschichtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | 3.1.1 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig | |
Geschichtswissenschaft (Gym/Ge) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | 3.1.1 | Wahlpflicht | 4 | scheinfähig |
Als Prüfungsleistung gelten ein Referat mit ausführlicher Tischvorlage oder eine schriftliche Ausarbeitung von 8-10 Seiten.