In der Vorlesung werden die Grundlagen des Strafprozessrechts vermittelt. Das Ziel der Veranstaltung besteht darin, den Studierenden einen konzentrierten Einblick in das Recht und die Praxis des Strafverfahrens zu geben und damit zugleich auf das Examen vorzubereiten. Vertieft werden u.a. die folgenden Themen: Ziele und Spannungszonen des Verfahrens, Ablauf des Prozesses, Prozessbeteiligte und ausgewählte Probleme des Ermittlungs- und Zwischenverfahrens. Der weitere Gang des Verfahrens (Hauptverhandlung, Rechtsbehelfe) wird im Überblick behandelt. Die Vorlesung bildet eine Einheit mit der im nächsten Semester angebotenen Veranstaltung „Strafverfahrensrecht II: Hauptverfahren, Rechtsmittel“.
Es werden folgende Leistungskontrollen angeboten: Klausur gem. § 28 Abs. 2 Nr. 1 sowie Hausarbeit gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 16-18 | H4 | 12.10.2009-05.02.2010
nicht am: 29.12.09 / 05.01.10 / 26.01.10 / 02.02.10 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul StrafR C | Pflicht | 5. 6. | HS |