Recht ist nur eine Normenordnung neben anderen. Dies ist einer der Ausgangspunkte der Rechtssoziologie, die sich mit Fragen der Verhaltenssteuerung und Erwartungssicherung durch rechtliche Normen beschäftigt. Dazu gehören auch Fragen nach ihrer faktischen Geltung (in Konkurrenz zu divergierenden sozialen Wertvorstellungen und subjektiven Präferenzen), aber auch nach der Rekrutierung und dem Handeln des Rechtsstabes (z.B. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte).
Dabei ergeben sich auch direkte Bezüge zur Rechtsanwendung und ihrer Bedingtheit durch rechtliche und soziale Faktoren.
Röhl, Rechtssoziologie, Köln 1987
weitere Literatur wird in der Veranstaltung angegeben
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 12-14 | H12 | 17.10.2005-10.02.2006 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahlpflicht | 1. 2. | 3.5 | scheinfähig Aufsichtsarbeit GS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein | Wahlpflicht | HS | |||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund A; Grundlagenschein kl. | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. | GS | ||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |