Das Europäisches Umweltrecht und Umweltvölkerrecht ist Teil des Schwerpunktbereichs und erweitert die Kenntnisse, die im Umwelt- und Technikrecht I gelegt werden um die internationalen Dimensionen. Zentral für das deutsche Umweltrecht sind die europarechtlichen Vorgaben. So wird das Europäische Umweltrecht einen zentralen Stellenwert im Rahmen der Veranstaltung einnehmen. Erörtert werden die Grundlagen des Umweltrechts im europäischen Primärrecht. Anhand zentraler Bereiche des Umweltrechts wird dann der Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Recht aufgezeigt. Beim Blick auf das Völkerrecht werden die zentralen Institutionen und deren Kompetenzen erörtert um dann exemplarisch eine völkerrechtliche Konvention aus dem Bereich des Umweltrechts zu erörtern.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:OrgVerbände; Europa; Umwelt | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Teilnahme; Voraussetzung: Öffentliches Recht I HS |
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 9 Völker- und Europarecht; WFG 6 Staats-/Verw.-recht | Wahl | ||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 5: Umw/Technik/Planung EU; EG Umw.-,Technik-,PlanR | Wahl | HS |