Studierende, die sich für die Übernahme eines Referates interessieren, werden gebeten, sich ab sofort im Sekretariat des Lehrstuhls, Raum S 8-146, Öffnungszeiten: Donnerstags, 11-16 Uhr, Freitags, 10-15 Uhr in die ausliegende Liste einzutragen. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung.
Folgende Themen sind vorgesehen:
I. Einführung
1. Geistiges Eigentum ? im Multimediazeitalter noch schutzfähig und schutzbedürftig?
II. Das neue Urhebervertragsrecht
2. Der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung nach § 32 UrhG
3. Das Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln nach § 36 UrhG
4. Der Urheber im Arbeitsverhältnis, § 43 UrhG
III. Die Umsetzung der EG-Richtlinie 2001/29/EG in deutsches Recht
5. Die digitale Privatkopie nach § 53 UrhGE
6. Öffentliche Zugänglichmachung von Werken nach § 52a UrhGE
7. Urheberrecht und Technische Schutzmaßnahmen
8. Vergütungs- und Abgabesysteme bei privater Vervielfältigung
9. Der urheberrechtliche Schutz amtlicher Werke nach § 5 III UrhGE
IV. Sonstige aktuelle Fragestellungen
10. Zulässigkeit elektronischer Pressespiegel
11. Filesharing-Netze nach US-amerikanischem Urheberrecht
12. Filesharing-Netze nach deutschem Urheberrecht
13. Der urheberrechtliche Schutz von Websides
14. Urheberrechte in der Insolvenz
Zeitplan: Vorbesprechung und Einführung:
Dienstag, 29.04.2003, 16 Uhr c.t. Raum T 8 ? 150 (HA 127)
Das Seminar findet als Blockveranstaltung voraussichtlich am
Freitag, 18.07.2003 und Samstag, 19.07.2003 ( ganztägig ) statt.
Rückfragen unter: barbara.stickelbrock@uni-bielefeld.de
Das Seminar ist für Studenten ab dem 4. Semester bestimmt, die über solide Grundkenntnisse im Privatrecht verfügen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV); WFG 1 Zivilrecht | Wahl |