Im Rahmen des Praktikums erhalten die Studierenden die Möglichkeit, die in ihrem bisherigen Studienverlauf erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in eine Praxisfeld anzuwenden und gleichzeitig zusätzliche berufsorientierte Qualifikationen und Kompetenzen zu erwerben, die ihre universitär erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse berufsfeldspezifisch ergänzen.
Die Lehrinhalte orientieren sich an dem jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Studierenden werden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika von einer Praktikumsbeauftragten Person betreut und unterstützt.
Das Praktikum wird durch eine Begleitveranstaltung ergänzt. In dieser Veranstaltung werden die Studierenden auf die Absolvierung der Praktika vorbereitet. Sie werden darin u.a. über einschlägige Tätigkeitsfelder, Strategien der Praktikumsfindung, Profilbildung und rechtliche Rahmenbedingungen informiert. Darüber hinaus reflektieren alle Studierenden in einem abschließenden Plenum das absolvierte Praktikum.
Das Praktikum richtet sich an Masterstudierende beider Profile.
Zur Stärkung eines internationalen Profils ist es den Studierenden des Profils International Perspectives of Public Health dringend empfohlen, wahlweise ein Auslandspraktikum mit Public Health Bezügen oder ein Praktikum in Deutschland mit einem starken internationalen Bezug (z.B. in einer in Deutschland ansässigen NGO) zu absolvieren.
Bitte wenden Sie sich vor Aufnahme ihres Praktikums an die modulverantwortliche Person bzw. an die im entsprechenden Semester für die praktikumsbegleitende Seminarveranstaltung zuständige lehrende Person, um zu klären, ob das von Ihnen ins Auge gefasste Praktikum im Sinne der Modulanforderungen geeignet ist.
Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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40-MPH-Prak Ergänzungsmodul Praktikum | Praktikum | Studienleistung
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Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Der Nachweis über die geleisteten Praktikumsstunden- und die Tätigkeiten erfolgt in der Praktikumsbescheinigung durch den Praktikumsgebenden. In einem Bericht stellen die Studierenden andererseits dar, dass sie die an sie im Praktikum gestellten Anforderungen kritisch reflektieren und mit ihren Studieninhalten verknüpfen können.