Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das römische Privatrecht als Vorläufer des auf dem europäischen Kontinent und in weiten Teilen der Welt geltenden Zivilrechts. Mitbehandelt werden neben dem Zivilprozessrecht das Strafrecht, soweit es nicht in Gestalt des Deliktsrechts im römischen Recht ohnehin Privatrecht ist, sowie das Verfassungs- und das Verwaltungsrecht. Die historische Rechtsmaterie soll in ihrer funkelnden Fremdheit entfaltet werden, zugleich werden stets die Verbindungslinien zum geltenden deutschen und zum ausländischen Recht gezogen. Es gibt keine bessere Schule des juristischen Denkens als die Beschäftigung mit den Quellen des klassischen römischen Rechts.
Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Durch eine Hausarbeit kann der Grundlagenschein (alte StudO) bzw. der Leistungsnachweis gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (großer Grundlagenschein) erworben werden.
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003
Eine umfangreiche Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben werden.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | scheinfähig HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Methoden/Grundlagen (VV); Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | scheinfähig HS | ||
Studieren ab 50 |