291007 Römisches Recht (V) (WiSe 2004/2005)

Kurzkommentar

Inhalt, Kommentar

Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das römische Privatrecht als Vorläufer des auf dem europäischen Kontinent und in weiten Teilen der Welt geltenden Zivilrechts. Mitbehandelt werden neben dem Zivilprozessrecht das Strafrecht, soweit es nicht in Gestalt des Deliktsrechts im römischen Recht ohnehin Privatrecht ist, sowie das Verfassungs- und das Verwaltungsrecht. Die historische Rechtsmaterie soll in ihrer funkelnden Fremdheit entfaltet werden, zugleich werden stets die Verbindungslinien zum geltenden deutschen und zum ausländischen Recht gezogen. Es gibt keine bessere Schule des juristischen Denkens als die Beschäftigung mit den Quellen des klassischen römischen Rechts.

Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Durch eine Hausarbeit kann der Grundlagenschein (alte StudO) bzw. der Leistungsnachweis gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (großer Grundlagenschein) erworben werden.

Literaturangaben

Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003

Eine umfangreiche Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben werden.

Lehrende

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Grundlagenschein Wahlpflicht 5. 6. 7. 8. scheinfähig HS
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) Methoden/Grundlagen (VV); Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. Wahlpflicht 5. 6. 7. 8. scheinfähig HS
Studieren ab 50    

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Montag, 2. August 2004 
Letzte Änderung Räume:
Montag, 2. August 2004 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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