Im Sommersemester 2024 veranstalte ich ein Blockseminar zum Thema „Privatrecht und Nachhaltigkeit“.
Es sind folgende Themen zu vergeben:
1. Von der bürgerlichen zur ökologischen Rechtsordnung? – Nachhaltigkeit als Zweck des Privatrechts?
2. Die Bedeutung des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts für das Privatrecht
3. Nachhaltigkeit und Vertragsfreiheit
4. Nachhaltigkeit und Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen
5. Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz
6. Nachhaltigkeit und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
7. Nachhaltigkeit und Digitalisierung am Beispiel der §§ 327 ff. BGB
8. Nachhaltigkeitsklauseln in AGB unter besonderer Berücksichtigung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU-Lieferkettenrichtlinie
9. Nachhaltigkeit und der Sachmangelbegriff des Kaufrechts
10. Das (geplante) Recht auf Reparatur
11. Nachhaltigkeit und Mietrecht
12. Nachhaltigkeit und Eigentum
13. Nachhaltigkeit und Deliktsrecht
14. Klimaklagen – Materielle Probleme
Es können weitere Themen vorgeschlagen werden. Dazu ist ein kurzes Exposé (eine bis zwei Seiten) einzureichen, auf dessen Grundlage entschieden wird, ob es sich um ein geeignetes Thema handelt.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung voraussichtlich an einem Wochenende am Ende der Vorlesungszeit (Mitte bis Ende Juni, Anfang Juli) an einem Ort außerhalb Bielefelds statt. Es werden Kosten entstehen, die nur teilweise durch eine voraussichtliche Exkursionsbeihilfe der Fakultät abgedeckt sind.
Die Teilnahme steht Studierenden aller Semester offen; Grundkenntnisse im Zivilrecht sollten vorhanden sein. Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar (Seminararbeit, mündlicher Vortrag, durchgängige Anwesenheit beim Seminar) kann eine Verbuchung als Hausarbeit aus dem Bürgerlichen Recht (Zulassungsleistung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2 StudPrO 2023 oder weitere Prüfungsleistung gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO 2023) erfolgen. Ferner wird ein Seminarschein ausgestellt; wird die Seminarleistung mit „gut“ bewertet, ist dadurch die Promotionsvoraussetzung des § 5 Abs. 5 Nr. 1a PromO 2019 erfüllt. Zusätzlich kann unter den o.g. Voraussetzungen eine Schlüsselqualifikation erworben werden. Ein Grundlagenschein kann nicht erworben werden.
Einige wenige Themen sind noch frei. Interessierte wenden sich bitte an Herrn Wiss. Mit. Dejan Spasojević (dejan.spasojevic@uni-bielefeld.de). Die Abgabe der Seminararbeiten hat nach erfolgter Zuteilung eines Themas bis Montag, 24.6.2024 zu erfolgen.
Zu denen einzelnen Themen erfolgen konkrete Literaturhinweise. Allgemein zum Thema z.B.:
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Mo | 16-18 | X-E0-224 | 22.04.2024 | Vorbesprechung |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | BürgR; Schlüsselqualifikation | Wahl | 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. | ||||
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