Der Grundkurs BGB ist Pflichtveranstaltung im Grundstudium und versteht sich schon aufgrund der Stundenzahl als zweite große Stufe zum Basiswissen im Zivilrecht. Das einschlägige Gesetzesrecht besteht im wesentlichen aus einem Großteil des 2. Buchs des BGB, dem Recht der Schuldverhältnisse.
Die Reihenfolge der Gesetzesregelungen legt nahe, was seit Generationen in der Juristenausbildung Tradition ist, nämlich daß Schwieriges zuerst kommt. Dies ist das Allgemeine Schuldrecht oder der allgemeine Teil des Rechts der Schuldverhältnisse. Die Schwierigkeit liegt hier in einem besonders hohen Abstraktionsgrad der einschlägigen Institute und jur. Denkfiguren wie etwa das Schuldverhältnis, der gegenseitige Vertrag, der Vertrag zugunsten Dritter, die Erfüllung und Erfüllungssurrogate, Leistungsstörungen, Schuldübernahme, Gesamtschuld, um nur ein paar der wichtigsten zu nennen. Vom Gesetzgeber ist in dem Regelungszusammenhang des Schuldrechts außerdem noch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt worden. Zu diesen großen und wichtigen Teilen des Lehrstoffs kommen als ein zweiter großer Schwerpunkt noch die etwas anschaulicheren Materien in Gestalt des Rechts einzelner Schuldverträge hinzu, wie namentlich Kauf, Werkvertrag, Geschäftsbesorgung, Bürgschaft u.a.m. Die zwei Arbeitsfelder, das Allgemeine Schuldrecht und das Recht der Vertragsschuldverhältnisse legen nahe, sie während des Semesters nebeneinander darzustellen. Das geht bei gleichmäßiger Verteilung über das ganze Semester sinnvoll nur so, dass zunächst einmal mehr Allgemeines Schuldrecht und etwas weniger Vertragsschuldverhältnisse behandelt werden, dann aber nach der Halbzeit gewechselt wird, d.h. etwas weniger Allgemeines Schuldrecht und mehr Vertragsschuldverhältnisse "dran kommen". So geplant soll die Veranstaltung (auch dem Dozenten) die Gewähr geben, dass zu allem, wenn es bei der Fülle des Stoffs gegen Ende der Vorlesung etwas eng wird, doch ziemlich das Wichtigste gesagt worden ist. Zum - unbedingt empfohlenen - Nacharbeiten wird auch ein Skript ins Netz gestellt werden.
Die - unvermeidliche - Abschlussklausur wird sich an den Vorlesungsstoff halten.
Literatur: Wird zu Beginn der Vorlesung eingehend besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 8-10 | H4 | 02.04.-13.07.2007 | |
wöchentlich | Do | 8-10 | H7 | 02.04.-13.07.2007 | |
wöchentlich | Fr | 8-10 | H12 | 02.04.-13.07.2007 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:IndMng; PrivR II | Wahlpflicht | 5. 6. | HS | |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR A | Pflicht | 2. | GS |