Informationen Prüfungsablauf
Beginn der ersten Prüfung: voraussichtlich 10:00 Uhr
Beginn der letzten Prüfung ca. 12:00 Uhr (abhängig von Anzahl Teilnehmer*innen)
Sie durchlaufen am Prüfungstag in Kohorten a 10 Personen die jeweils 10 Stationen nacheinander. Jede Station dauert 8 Minuten, dazwischen 2 Minuten Wechsel- und Lesezeit. Die Gesamtdauer der Prüfung ist damit 98 Minuten.
Am Prüfungstag werden Sie in Gruppen zuverschiedenen Zeitpunkten geladen und finden sich in einem Registrierungsraum ein. Anschließend, wenn alle Teilnehmenden dieser Gruppe die Prüfung absolviert haben, dürfen Sie gehen. Die genaue Zuteilung und Ladungszeiten erhalten Sie mit Ihrer Zulassung zur Prüfung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf:
Während Ihrer Prüfungszeit von ca. 100 Minuten besteht für Sie KEINE Möglichkeit, die Toilette aufzusuchen.
Es gibt drei prüfungsberechtigte Personen (SPO § 25 Abs. 7).
Benennung der voraussichtlich prüfenden Person und der prüfungsberechtigten Personen gem. SPO § 24
1. Frau Dr. med. Anja Bittner
2. Frau Univ.-Prof.'in Dr. med. Claudia Hornberg
3. Herr PD Dr. med. Robert Kleinert
Zugangsvoraussetzungen gem. SPO § 23 ist der erfolgreiche Abschluss von:
(a) Folgende organsystem- bzw. themenzentrierte Module:
5-I-EINF, 5-I-LA-T, 5-I-R-T, 5-I-LG-T, 5-I-LE-T.
(b) Die Module Klinisches Denken und Handeln des 1. Studienabschnitts:
5-I-SBA-KDH, 5-I-KA-KDH, 5-I-SV-KDH, 5-I-BI-KDH, 5-I-UGS-KDH, 5-I-GNP-KDH, 5-I-SO-KDH,
5-I-LA-KDH, 5-I-R-KDH, 5-I-LG-KDH, 5-I-LE-KDH.
(c) Die Module Wissenschaftliches Denken und Handeln des 1. Studienabschnitts:
5-I-WDH-1, 5-I-WDH-2, 5-I-WDH-3.
(d) Das Modul Blockpraktika des 1. Studienabschnitts:
5-I-BP.
(e) Der Nachweis über Ableistung des Krankenpflegedienstes nach § 6 ÄApprO.
(f) Alle Module der Interdisziplinären Profilierung mit Ausnahme des Moduls „Projektarbeit“.
Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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5-I-M1 Erste Ärztliche Prüfung | - | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
1. Anmeldung und Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen:
Eine Anmeldung ist ab sofort bis zum 23.12.2024 möglich.
Die Anmeldung (Willensbekundung zur Teilnahme) erfolgt über die Teilnahme an der Prüfung im ekvv.
2. Zulassung: Wie geht es dann weiter?
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt fortlaufend bis zum 14.03.2025. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie spätestens die Zulassung zur schriftlichen Prüfung.
Das Prüfungsamt überprüft Ihre Angaben. Sollten noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Rückmeldung und Hinweise, welche Schritte notwendig sind.
3. Abmeldung/Rücktritt: Kann ich mich abmelden?
Sollten Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können, ist eine Abmeldung ohne Nennung weiterer Gründe bis zum 13.03.2025 im ekvv möglich.
Bei Abmeldung ab einschließlich 14.03.2025 muss unverzüglich eine Mitteilung mit Nennung eines wichtigen Grundes direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.
!!!Achtung!!!: Eine AU reicht nicht aus: Nutzen Sie unbedingt dieses Formular: → https://www.uni-bielefeld.de/themen/pruefungsrecht/prufungsunfahigkeit/Formular_Aerztliches_Attest_PU.pdf
Bei Ablehnung des Abmeldegrundes oder fehlender Abmeldung von der Prüfung gilt eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung als Fehlversuch.