Die Vorlesung gilt im Kern den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten. Unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung und ihrer Einbettung in die europäische Grundrechtsentwicklung soll ihre heutige, fundamentale Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsordnung, auf die sie ausstrahlen, vermittelt werden. Es werden die allgemeinen Grundrechtslehren, darauf aufbauend die Einzelgrundrechte und weiterhin Fragen der verfassungsprozessualen Durchsetzung der Grundrechte, namentlich des Verfassungsbeschwerdeverfahrens behandelt. Zugleich wird die Lösung von Grundrechtsfällen geübt. Angeboten werden eine Semesterabschlussklausur sowie eine Hausarbeit im Anschluss an die Vorlesungszeit.
Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M20RM Öffentliches Recht I | Staatsrecht II - Grundrechte | Studieninformation | |
- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation | |
29-M30NF Öffentliches Recht I - Staatsrecht | Veranstaltung Staatsrecht | benotete Prüfungsleistung
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Studieninformation |
30-M11 Vernetzung: Sozialwissenschaftliche Nachbardisziplinen | 1. Vorlesung | Studieninformation | |
2. Vorlesung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 1. 2. | ||||
Studieren ab 50 | |||||||
Studieren ab 50 |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: