Darf der niederbayerische Landwirt A, dessen mit EU-Mitteln subventionierte Kartoffeln nach Valencia geliefert wurden, auf der Grundlage eines wegen zweckwidriger Verwendung von Subventionen durch die spanische Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls nach Spanien ausgeliefert werden? Ist es zulässig, den britischen Staatsbürger B auf einen von der deutschen Staatsanwaltschaft wegen Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet hin erwirkten Haftbefehls an die Bundesrepublik Deutschland auszuliefern, obwohl dieses Verhalten am Wohn- und Aufenthaltsort des B, dem Königreich Großbritannien, nicht mit Strafe bedroht ist? Kann sich der Österreicher C, der mit Erlaubnis der österreichischen Behörden Sportwetten im Internet anbietet, auf die europarechtlich verbürg-te Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn ihm angesichts einer Vielzahl deutscher Nutzer seines Angebots von der deutschen Staatsanwaltschaft die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels vorgeworfen wird?
Diese und verwandte Fragestellungen wollen wir im Wintersemester 2005/2006 in einem gemeinsamen Seminar zur Europäisierung des (Wirtschafts-) Strafverfahrens erörtern. Die Veranstaltung wird nach einer Vorbesprechung am 20.10.2005 (18.00 Uhr, U 8-207) voraussichtlich an zwei Wochenenden im Dezember 2005 und im Januar 2006 stattfinden, wobei für den Dezembertermin - entsprechendes Interesse der Teilnehmer vorausgesetzt - ein auswärtiger Tagungsort vorgesehen ist.
Referatsthemen
I. Probleme der Europarechtsakzessorietät von Blankettstraftatbeständen
II. Die Beachtung des Gemeinschaftsrechts bei der Anwendung nationalen Strafrechts
III. Die Bedeutung der Rechtsprechung des EGMR für das deutsche Strafverfahren
IV. Europäisierung der Verfahrensmaximen am Beispiel des "Prinzips der gegenseitigen Anerkennung"
1. "Verkehrsfähigkeit" justitieller Entscheidungen am Beispiel des Europäischen Haftbefehls
2. Wechselseitige Anerkennung von Beweismitteln und Beweisanordnungen
3. "Schweizer Modell" und "Prinzip der Meistbegünstigung" als Gegenentwürfe zum "Prinzip der gegenseitigen Anerkennung"
V. Die Akteure des Europäischen (Wirtschafts-) Strafverfahrens
1. Die Rechtsposition des Beschuldigten im "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"
2. Herausforderungen für eine effektive Strafverteidigung im "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"
3. Aufgaben und Praxis der Polizeibehörden der Europäischen Union bei der Bekämpfung von Straftaten (EUROPOL, OLAF)
4. Die Bedeutung von EUROJUST für das deutsche Strafverfahren
5. Das Projekt einer Europäischen Staatsanwaltschaft
VI. Europäische Dimensionen des Verbotes der Doppelbestrafung
VII. Kompetenzen und Ansätze für die Entwicklung eines Europäischen (Wirtschafts-) Strafrechts
VIII. Das ¿Corpus Iuris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union¿ als Modell für ein Europäisches (Wirtschafts-) Strafrecht?
IX. Die Europäisierung des deutschen Wirtschaftsstrafrechts am Beispiel der Geldwäsche (§ 261 StGB)
X. Die Europäisierung des deutschen Umweltstrafrechts am Beispiel des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)
XI. Die Europäisierung des deutschen Täuschungsschutzstrafrechts am Beispiel des Lebensmittelstrafrechts
Voraussetzungen der Teilnahme
Die Teilnahme setzt die Bereitschaft zur Erstellung einer Seminararbeit und zum Vortrag eines Referats sowie grundlegende Kenntnisse im (deutschen) Straf- und Strafprozessrecht voraus.
Anmeldung und Themenvergabe
Interessierte können sich ab sofort im Büro von Dr. Lindemann (U 8-219) unter verbindlicher Übernahme eines Referatsthemas anmelden. Mit der Bearbeitung des Themas kann umgehend begonnen werden, so dass die Vorbesprechung zu Beginn der Vorlesungszeit für erste Rückfragen der Teilnehmer genutzt werden kann. Eine Liste mit Links und Literaturhinweisen findet sich auf der Internetseite von Dr. Lindemann (zu erreichen über www.mlindemann.de).
Veranstalter
Prof. Dr. Otto Backes ist emeritierter Professor der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Dr. Michael Lindemann ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik der Universität Bielefeld. Dr. Heribert Prantl ist Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung.
Kontakt
Dr. Michael Lindemann
Tel.: 0521/106-4718
E-Mail: michael.lindemann@uni-bielefeld.de
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Do | ab 18.00 | unveröffentlicht | 20.10.2005 | Vorbesprechung |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund B; SPB 8: Kriminialwiss.; SPB 9: Strafverf./-verteid. | Wahl | 3. 4. 5. 6. |