291018 ZPO (V) (WiSe 2003/2004)

Inhalt, Kommentar

Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachstoff des Prozeßrechts. Sie vermittelt das grundlegende Wissen zum Ablauf eines Zivilprozesses und ist damit zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis anderer Verfahrensordnungen.
Gegenstand der Vorlesung ist nur das sog. Erkenntnisverfahren, d.h. das Verfahren bis zum Erlaß einer abschließenden Entscheidung, meist eines Urteils. Behandelt wird vor allem das Verfahren im ersten Rechtszug, insbesondere die Rechtswege, die Verfahrensgrundsätze sowie die einzelnen Arten der Klagen und der gerichtlichen Entscheidungen mit ihren Wirkungen. Das der Durchsetzung der Entscheidung die-nende Zwangsvollstreckungsverfahren und das Insolvenzrecht sind Gegenstand einer eigenen Vorlesung.
Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine Gliederung der Vorlesung und ein Literaturverzeichnis. Außerdem wird die Musterakte eines erstinstanzlichen Zivilprozesses verteilt und besprochen.

Zur Vorbereitung der Vorlesung wird empfohlen:
Grunsky, Zivilprozessrecht, 11. Aufl. 2003
Jauernig, Zivilprozeßrecht, 27. Aufl. 2002;
Musielak, Grundkurs ZPO, 6. Aufl. 2002;
Schilken, Zivilprozeßrecht, 4. Aufl. 2002

Zivilprozeßrecht II

Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachstoff des Prozeßrechts. Sie schließt an die Zivilprozeßrecht I unmittelbar an und setzt diese voraus. Inhalt der Vorlesung ist die Durchsetzung von Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln, die ein einzelner Gläubiger gegen einen Schuldner betreibt, mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen. Durchgeführt werden diese Maßnahmen vor allem vom Gerichtsvollzieher und vom Vollstreckungsgericht. Von dieser sog. Einzelzwangsvollstreckung zu trennen ist das Insolvenzrecht, das Gegenstand einer eigenen Lehrveranstaltung ist.
Nach einer einführenden Darstellung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzun-gen werden in der Vorlesung vor allem die einzelnen Arten der Zwangsvollstre-ckung in das bewegliche und das unbewegliche Vermögen behandelt. Ein Schwer-punkt der Vorlesung liegt weiterhin auf der Erläuterung der verschiedenen Rechts-behelfe der Zwangsvollstreckung, wie z.B. der Erinnerung, der Vollstreckungsge-genklage und der Drittwiderspruchsklage.

Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine genaue Gliederung der Vorlesung und ein Literaturverzeichnis.

Zur Vorbereitung der Vorlesung wird empfohlen:
Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2001;
Lippross, Vollstreckungsrecht, JA-Sonderheft, 8. Aufl. 1998;
Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 21. Auf. 1999.

Lehrende

Termine ( Kalendersicht )

Rhythmus Tag Uhrzeit Format / Ort Zeitraum  
wöchentlich Mo 16-18.30 (s.t.) unveröffentlicht 13.10.2003-06.02.2004

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 5. 6.  

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Adresse:
WS2003_291018@ekvv.uni-bielefeld.de
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Reichweite:
2 Studierende direkt per E-Mail erreichbar
Hinweise:
Weitere Hinweise zu den E-Mailverteilern
Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Montag, 11. August 2003 
Letzte Änderung Räume:
Mittwoch, 9. Juli 2003 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 3
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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1068811