Die Prüfung besteht aus den Prüfungsteilen:
Instrumental solo
Instrumental Ensemble
Vokal solo
Vokal Ensemble
unbegleitetes Lied a cappella
Die Prüfungskommission besteht i.d.R. aus zwei hauptamtlich Lehrenden im Fach Musikpädagogik. Diese beurteilen
• den individuellen Ausdruck,
• die Technik des Instrumentalspiels bzw. des Gesangs,
• die Präsenz der musikalischen Darbietung,
• die Berücksichtigung aufführungstechnischer, epochaler, gattungstypischer sowie stilistischer Aspekte
• den musikalischen Anspruch des Programms.
Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnissse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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einmalig | Mi | 10:45-17:30 | T0-260 | 29.01.2025 |
Module | Course | Requirements | |
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38-AeB-PM-M_a Praxismodul Musik | Basiswerkstatt mit musikpraktischen und wissenschaftlichen Anteilen | Graded examination
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Student information |
38-M5-M_a Projektmodul Künstlerische Praxis | - | Graded examination | Student information |
38-M5-Mu_G-F Musikalische Praxen und Theorien | - | Graded examination | Student information |
38-M5-Mu_G-SPF_HRSGe Musikalische Praxen und Theorien | - | Graded examination | Student information |
The binding module descriptions contain further information, including specifications on the "types of assignments" students need to complete. In cases where a module description mentions more than one kind of assignment, the respective member of the teaching staff will decide which task(s) they assign the students.
Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnissse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen. Auch integrative Elemente (etwa der Performance) können einbezogen werden. Die Präsentation hat eine Dauer von ca. 20 Minuten. Es sollten Fachstudierende in den Ensemblestücken mitwirken. Die Prüfung ist in der Regel hochschulöffentlich, kann aber auf Wunsch des Studierenden auch intern veranstaltet werden. Gruppenprüfungen sind zulässig, die Prüfungszeit wird dementsprechend angepasst.
Folgende Anforderungen gelten im Einzelnen:
Instrumental:
• Die Präsentation findet auf mindestens einem in Absprache mit den Lehrenden des Fachs selbst gewählten Instrument statt. In der Regel handelt es sich dabei um das im Instrumentalunterricht des 4.-6. Semesters studierte Instrument. Mindestens ein Stück muss solistisch vorgetragen werden.
• Es steht den Studierenden offen, weitere Instrumente im Rahmen der Prüfung zu präsentieren.
Gesang:
• Mindestens ein Musikstück muss als Sologesang (ggf. mit Begleitung) vorgetragen werden.
• Es müssen fünf Volkslieder mit mindestens 2 Strophen vorbereitet werden, von denen eines von den Prüfer*innen zu Beginn der Präsentation ausgewählt wird. Das Lied muss auswendig vorgetragen werden. Mindestens eine Strophe muss unbegleitet vorgesungen werden.
Hinweis: Bei Gruppenpräsentationen kann dieser Pflichtteil auch mehrstimmige Anteile haben, mindestens eine Strophe des Liedes sollte aber trotzdem unbegleitet und solistisch vorgetragen werden.
Ensemblesingen und Ensemblemusizieren:
Es müssen zwei Ensemblestücke präsentiert werden, eines vokal und eines instrumental. Dabei müssen 2 oder mehr (instrumental) und 3 oder mehr (vokal) Musiker*innen beteiligt sein.