291015 Erbrecht (V) (WiSe 2002/2003)

Kurzkommentar

Inhalt, Kommentar

Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachstoff des Zivilrechts. Sie vermittelt das grundlegende Wissen im Bereich des Erbrechts. Von ihrer Systematik her orientiert sich die Veranstaltung an dem prüfungsrelevanten Katalog des § 4a Nr. 1 lit. c JAO mit den Bereichen: Erbfolge, rechtliche Stellung des Erben, Testament, Erbvertrag und Erbschein. Im Vordergrund stehen soll dabei vor allem auch die Verzahnung des Erbrechts mit den anderen Büchern des BGB, wie sie in den Zivilrechtsklausuren des 1. Staatsexamens regelmäßig geprüft wird.

Literaturangaben

Brox, Erbrecht, 19. Aufl. 2001,
Leipold, Erbrecht, 14. Aufl. 2002
Die Hörer erhalten zu Beginn des Semesters eine Gliederung der Vorlesung und ein umfassenderes Literaturverzeichnis.

Lehrende

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft / Bachelor (Einschreibung bis SoSe 2011) Nebenfach Fam/ErbR; Profil:SoziPäd Wahlpflicht 5. 6. 3 scheinfähig HS
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 5. 6.  

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
registrierte Anzahl: 31
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
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Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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