In der Vorlesung werden in einem ersten Teil die Grundzüge des
Kommnualrechtes erarbeitet und sodann vertieft, um im zweiten
Teil der Vorlesung das öffentliche Baurecht mit seinen
Ausprägungen im Bauplanungs- und im Bauordnungsrecht zu
behandeln. Bei dem Kommunalrecht handelt es sich um eines der
zentralen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechtes, weil es die
Organisation und Steuerung des gemeindlichen Handelns und damit
auch der Verwaltung betrifft. Das öffentliche Baurecht ist eines
der bedeutensten Rechtsgebiete der Rechtspraxis im besonderen
Verwaltungsrecht. Wenngleich es im Rahmen der Vorlesung gilt,
die dogmatischen Grundstrukturen zu erfassen, wird gleichwohl
Gelegenheit bestehen, diese auch im Lichte praktischer
Rechtsanwendungsfälle zu beleuchten.
In der Veranstaltung wird eine Klausur nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 StudPrO angeboten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 12-14 | H4 | 14.04.-29.05.2009 | |
wöchentlich | Mo | 14-16 | H7 | 14.04.-24.07.2009
nicht am: 01.06.09 / 22.06.09 / 13.07.09 |
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einmalig | Mo | 16-18 | AUDIMAX | 06.07.2009 | Ersatztermin für den 22.06.09 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:OrgVerbände; ÖffR II | Wahlpflicht | 5. 6. | 5 | HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul ÖffR D | Pflicht | 5. 6. | HS |